HamburgGoogle Street View in Verhandlung
Die Weigerung des Internet-Konzerns Google, die im Rahmen der Kamerafahrten für Google Street View erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen, ist zwischen dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Produkt-Managern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google in einer Videokonferenz erörtert worden. Nach Angaben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit konnte die technische Argumentation von Google dabei nicht überzeugen. Aus diesem Grund würden derzeit rechtliche Schritte vorbereitet. Google lehnt es bislang ab, die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen sowie die Berücksichtigung von Widersprüchen Betroffener auch auf die Rohdaten zu erstrecken und begründet dies mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung. Wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mitteilt, bestätigten der zuständige IT-Experte der Behörde sowie ein hinzugezogener Fachmann aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, dass diese Argumentation aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar sei. Unterstützung in dieser Frage komme auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Professor Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Ich sehe juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen. Diese wird gegenwärtig vorbereitet.“ Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, wäre auch eine einvernehmliche Lösung noch denkbar. Caspar: „Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden. Dann müsste noch einmal in eine Abwägung eingetreten werden.“
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