Sonntag, 10. Mai 2026

BayernBarrierefreies Internet als Pflicht

[15.12.2010] Bis Ende 2013 müssen Behörden und öffentliche Stellen in Bayern ihre bestehenden Webseiten barrierefrei gestalten. Unterstützung erhalten sie dabei von dem Unternehmen doctima.

Behörden und öffentliche Stellen im Freistaat Bayern sind bis zum 31. Dezember 2013 verpflichtet, ihre bestehenden Web-Seiten barrierefrei umzugestalten. Neue Internet-Angebote staatlicher Einrichtungen sind schon jetzt grundsätzlich ohne Barrieren zu erstellen. Das geht aus der 2007 erlassenen Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV) hervor. Das Beratungsunternehmen doctima unterstützt Ämter und Behörden bei der Analyse ihre Web-Präsenzen. Nach Aussage von doctima überprüft das Unternehmen rund 60 Kriterien und regt Verbesserungsvorschläge an. „Ende 2013 scheint noch in weiter Ferne. Aber für die betroffenen Institutionen lohnt es sich, sich schon jetzt intensiv mit der Richtlinie zu befassen“, empfiehlt Markus Nickl, Geschäftsführer der Firma doctima. Denn mit einer frühzeitigen Umstellung ihres Online-Angebots erhöhen Behörden zum einen ihre Kundenfreundlichkeit, zum anderen entlasten sie ihre Sachbearbeiter, da weniger Rückfragen zu Online-Formularen oder zu missverständlichen Texten auflaufen. Zudem entgehen die Ämter später drohendem Zeitdruck und möglichen Beschwerden.





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