Dienstag, 3. März 2026

Serie 10 Gebote für Kommunen8 – Kommunen müssen denken wie Unternehmen

[22.06.2020] Da ihre Existenz gesichert ist, halten viele Kommunen es nicht für zwingend notwendig, sich weiterzuentwickeln, schreibt Autor Dominic Multerer. Um jedoch für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein, rät er ihnen dringend zum marktorientierten Denken und Handeln.
Dominic Multerer

Dominic Multerer

(Bildquelle: Dominic Multerer)

Eine Kommune unterscheidet sich in ihrer Arbeitsweise kaum von Unternehmen. Dieser Ansicht ist Marketing- und Vertriebsexperte Dominic Multerer. Im Gegensatz zu Kommunen habe die Wirtschaft jedoch über einen sehr langen Zeitraum gelernt, sich stetig weiterzuentwickeln und an neue Anforderungen anzupassen. Denn täten Unternehmen das nicht, fege sie der Wettbewerb vom Markt. Kommunen hingegen gefielen sich derzeit noch in ihrer Rolle als verwaltendes Organ. Viele von ihnen erachten es auch besonders vor dem Hintergrund ihrer hoheitsrechtlichen Aufgaben als nicht notwendig, sich weiterzuentwickeln, erklärt Multerer. Aber anstatt stolz darauf zu sein, nichts zu verändern, seien künftig Gestaltung und Veränderung angesagt. Dazu würden eben auch die Digitalisierungen, Neustrukturierungen oder kundenorientiertes Handeln gehören. Hierfür müssten Mitarbeiter durch Fortbildungen auf den neuesten Stand gebracht und alle Entwicklungsthemen auch ernst genommen werden. Nur wer das begreife, könne Kommunen langfristig nach vorne bringen.
Angesichts der künftigen Aufgaben, des wachsenden Wettbewerbs, einer pluralistischen Gesellschaft, der Globalisierung und immer neuen, intelligenter werdenden Technologien kämen Städte und Gemeinden gar nicht um marktorientiertes Denken herum. Dafür sei es aber notwendig, alte, teilweise über Jahrzehnte gewachsene und gepflegte Zöpfe abzuschneiden.

Auslagerung und Kooperation

Um das zu tun, muss beispielsweise das Leistungsangebot der Gemeinde im Zusammenhang mit den Kernkompetenzen hinterfragt werden, schreibt der Autor. Schon hier beginne unternehmerisches Denken. So könnte eine Möglichkeit für die Kommune sein, durch Auslagerung und Kooperationen effizienter zu arbeiten.
Als Kommune nun aber als marktwirtschaftliches Unternehmen anzutreten und der Privatwirtschaft Konkurrenz zu machen, sei wiederum falsch verstandenes Handeln. Denn: Erwerbswirtschaftlich-fiskalische Unternehmungen sind den Kommunen laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts untersagt. Im Mittelpunkt kommunaler Aktivitäten steht die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks. Städte und Gemeinden können sich aber sehr wohl an den Grundsätzen unternehmerischen Handelns orientieren und sich NGOs als Vorbild nehmen, so Multerer. Denn diese dürften ebenfalls nicht gewinnbringend arbeiten, stünden aber ebenso wie Kommunen im Wettbewerb um Finanzierung und Sichtbarkeit.





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