Branchenkompass Public Sector 202088 Prozent investieren in E-Unterschrift

Die elektronische Unterschrift sorgt für beschleunigte Verfahren, weil Dokumente ohne Medienbrüche übermittelt und maschinell weiterverarbeitet werden können.
(Bildquelle: 123rf.com/Andrei Rybalko)
Die Einführung elektronischer Signaturen und Siegel steht bei Bund, Ländern und Kommunen ganz oben auf der Agenda. Das ergab der Branchenkompass Public Sector 2020 von Sopra Steria und dem F.A.Z.-Institut (wir berichteten). 48 Prozent der öffentlichen Verwaltungen arbeiten demnach bereits an der digitalen Unterschrift, 40 Prozent investieren bis zum Jahr 2022 in Technik und Abläufe. Bürger sowie Unternehmen sollten ihren Schriftverkehr mit Behörden künftig deutlich häufiger medienbruchfrei online erledigen können. Denn mehr Effizienz im Behördenalltag habe in der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen Priorität. 90 Prozent der Entscheider wollen laut Umfrage klassische Fachverfahren in digital verbundene Prozesse überführen. Mit der Umsetzung von Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetz sollen viele Arbeitsabläufe neu sortiert und, wo möglich, automatisiert werden.
Beschleunigung und Entlastung
Die elektronische Unterschrift sei hierfür ein wichtiger Mosaikstein. Sie sorge für beschleunigte Verfahren, weil Dokumente ohne Medienbrüche übermittelt und maschinell weiterverarbeitet werden können. Zudem entlaste die Unterschrift die Behörden. Nach Angaben der EU-Kommission sinkt durch digitale Signaturen und Siegel beispielsweise der Zeitaufwand bei öffentlichen Ausschreibungen von ein bis zwei Wochen auf maximal wenige Tage und die Kosten fallen von 100 Euro auf zehn Euro pro Bearbeitung eines Antrags. 60 Prozent der öffentlichen Verwaltungen würden bereits in weiten Teilen ein E-Vergabe-Verfahren ermöglichen, 26 Prozent befänden sich in der Umsetzung.
Bei Genehmigungen oder Anträgen seien elektronische Unterschriften allerdings wenig verbreitet. Derzeit könnten sich Bürger sowie Unternehmen zwar Formulare über die Internet-Seiten der Ämter besorgen, müssten sie in der Regel aber ausdrucken, um sie zu unterschreiben. Laut dem IT-Fachverband AIIM (Association for Intelligent Information Management) druckt die Hälfte der Unternehmen weltweit Dokumente nur wegen der benötigten händischen Unterschrift aus.
Effizienz und Bürokratieabbau
„Der Fokus der Verwaltungen auf die Einführung elektronischer Signaturen in der Fläche ist ein zentraler Meilenstein beim Aufbau einer digitalen Verwaltung“, sagt Markus Schlosser, Leiter des Geschäftsbereichs Bund und Länder von Sopra Steria. „Die anvisierte Effizienz und der Bürokratieabbau bei Bund, Ländern und Kommunen werden erst dann spürbar, wenn es digitale Prozesse vom Antrag bis zum Bescheid gibt.“
Die EU hat ihrerseits mehr Benutzerfreundlichkeit im Umgang mit der elektronischen Unterschrift geschaffen, heißt es im Bericht zum Branchenkompass. Die europäische Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS) ermögliche die so genannte Fernsignatur. Damit lasse sich eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) auch ohne Signaturkarte und Kartenlesegerät per Smartphone oder Tablet auslösen. Für die Sicherheit sorge ein Vertrauensdiensteanbieter. Ebenso wichtig und Teil des OZG sei die Einführung einer elektronischen Identität (eID). Personen könnten sich so eindeutig gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Bei der flächendeckenden Umsetzung gebe es für die öffentliche Verwaltung allerdings noch viel zu tun. Nur acht Prozent der befragten Entscheider hätten angegeben, die eID vollständig umgesetzt zu haben. 30 Prozent können in Teilen Vollzug melden, so der Branchenkompass Public Sector von Sopra Steria.
https://www.soprasteria.de
https://www.faz-institut.de
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