BayernAKDB unterstützt Impfkampagne

Die AKDB unterstützt Kommunen beim Erstellen und Versenden der Corona-Impfinformationen.
(Bildquelle: Alexey Poprotsky / 123rf.com)
In allen deutschen Bundesländern sind jetzt Impfkampagnen gegen das Coronavirus angelaufen. Für das Erstellen der Impfinformationen stellt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) in Zusammenarbeit mit bayerischen Staatsministerien Adressdaten aus den bayerischen Melderegistern zur Verfügung. Auf Wunsch übernehme der kommunale IT-Dienstleister auch Druck und Versand der Schreiben. Zunächst würden alle Bürger im Alter von 80 Jahren und älter angeschrieben. Grundsätzlich seien in Bayern auch Melderegister-Auswertungen, Druck und Versand der Schreiben für Bürger aus weiteren, jüngeren Impf-Zielgruppen möglich. Eine Verknüpfung von Melderegisterdaten mit Impfregistern oder Online-Impfportalen sei indes nicht zulässig.
Wie die AKDB berichtet, hat sie für die Kommunen in der Regel binnen 24 Stunden die Adressdaten der Altersgruppe 80 Plus zentral bereitgestellt. In einem ersten Schritt würden gerade rund 800.000 bayerische Bürger dieser Altersgruppe angeschrieben. Darüber hinaus habe die AKDB auf Kundenwunsch auch die Schreiben angefertigt und verschicke sie. Von den an die AKDB beauftragten knapp 400.000 Schreiben könnten bereits über die Hälfte gedruckt und der Post übergeben werden. Was ursprünglich als zentrales Schreiben für ganz Bayern geplant war, werde nun als dezentrales Schreiben mit entsprechendem Mehraufwand über die Landkreise und Städte versandt.
Große Stückzahlen
Die AKDB verfügt laut eigener Angabe über langjährige Erfahrungen in Druck, Kuvertierung und Post-Einlieferung von Schriftstücken in hohen Auflagen. Das AKDB-Druckzentrum verarbeite automatisiert große Stückzahlen von Drucksachen mit zum Teil unterschiedlichen Anlagen. Landkreise und Städte profitieren laut Anbieter von der leichten Datenübertragung und von einer smarten Abwicklung mit dem AKDB Klickbrief. Für die Druck- und Versandleistung würden die Adressdaten sowie ein postkonformes Schreiben und entsprechende Anlagen an die AKDB übermittelt. Jedes Schreiben könne dabei unterschiedlich formatiert sein und unterschiedliche Layouts oder Grafiken beinhalten. Die produzierten Schreiben würden automatisch kuvertiert, frankiert und bei der Deutschen Post eingeliefert.
Ein wichtiger Aspekt für die Bürgerbenachrichtung sei ein rechtskonformer Zugriff auf die Meldedaten. Denn nicht in jedem Bundesland bestehe eine Rechtsgrundlage für die Nutzung des Landesmelderegisters. Grundlagen seien neben dem Bundesmeldegesetz die jeweiligen Ausführungsgesetze, in denen die Nutzung der Landesmelderegister geregelt ist. In manchen Bundesländern gebe es eine solche Rechtsgrundlage nicht. In anderen – etwa in Bayern – gestatte es das Innenministerium, solche Auswertungen unter bestimmten Bedingungen zu erstellen.
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