ekom21Antrag zum Freirubbeln

Zur Online-Abmeldung von Fahrzeugen auf dem i-kfz-Portal muss der Anwender zunächst den Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 freirubbeln.
(Bildquelle: ekom21)
IT-Dienstleister ekom21 hat eine neue Lösung für die Abmeldung von Fahrzeugen vorgestellt. Mit dem Online-Portal i-Kfz können Bürger den Antrag auf Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs zu jeder Uhrzeit von zu Hause aus vornehmen. Laut ekom21 benötigt der Halter dazu den neuen Personalausweis (nPA), einen Computer sowie ein Kartenlesegerät. Die Kennzeichen mit den neuen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem neuen Sicherheitssiegel seien ebenfalls notwendig. Auf dem Online-Portal gibt der Nutzer alle erforderlichen Daten ein: Zunächst erfolgt die Identifizierung über den neuen Personalausweis. Anschließend gibt der Fahrzeughalter das Kennzeichen seines Fahrzeugs ein und rubbelt in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Sicherheitscode frei. Diesen siebenstelligen Code gibt er auf der Portalseite ein. Danach muss auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen ein Feld auf der Stempelplakette freigerubbelt werden; auch hier befinden sich Codes, die der Bürger im Portal erfasst.
Die erfassten Daten werden dann mit dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt abgeglichen. Sind diese fehlerfrei, wird der Antrag elektronisch an die zuständige Zulassungsbehörde weitergeleitet. Dort erfolgt der Abschluss des Vorgangs. Den schriftlichen Bescheid über die erfolgte Außerbetriebsetzung bekommt der Fahrzeughalter auf Wunsch per Post oder De-Mail zugestellt. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt bargeldlos über E-Payment. Laut ekom21 ist die elektronische Außerbetriebsetzung im Bundesland Hessen bereits möglich. In Kürze sollen über 39 Kfz-Zulassungsstellen in Rheinland-Pfalz hinzukommen.
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