Mittwoch, 8. April 2026

Sachsen-AnhaltBeitritt zur Kommunalen IT-Union

[07.11.2022] Das Land Sachsen-Anhalt will seine Kommunen künftig stärker bei der Verwaltungsdigitalisierung unterstützen und ist dazu der Kommunalen IT-Union (KITU) beigetreten.
Sachsen-Anhalt ist jetzt Mitglied der Kommunalen IT-Union

Sachsen-Anhalt ist jetzt Mitglied der Kommunalen IT-Union

v.l.: Frank Bonse, Referatsleiter Bürgerdienste, IT-Kooperationen, Verfahren für Bürger; Bernd Schlömer, Staatssekretär für Digitalisierung Sachsen-Anhalt; Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales; Martin Steffen, Vorstandsvorsitzende

(Bildquelle: Kommunale IT-UNION eG)

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Beitritt zur Kommunalen IT-Union (KITU) beschlossen. Ziel der Genossenschaft, welche der IT-Dienstleister KID Magdeburg gemeinsam mit der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Gemeinde Barleben gegründet hat, ist es, die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT in Sachsen-Anhalt zu erleichtern. „Damit heben wir die Qualität der Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf eine ganz neue Stufe“, erklärte dazu die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens. „Da Land und Kommunen jetzt auf Augenhöhe an einem Strang ziehen, kann die Verwaltungsdigitalisierung hierzulande deutlich beschleunigt werden.“ Durch die neue, verbindliche Struktur der Zusammenarbeit könnten Land und Kommunen zudem viel wirtschaftlicher kooperieren, so die Ministerin weiter. Künftig müssten dann beispielsweise die einzelnen Vollzugsbehörden auf kommunaler Ebene erforderliche Entwicklungsleistungen nicht mehr aufwendig und zeitraubend ausschreiben, sondern seien in der Lage, einfach auf bereits Vorhandenes zuzugreifen. Darunter fallen nach Angaben der Ministerin die Bereitstellung und der Betrieb von Basisinfrastruktur ebenso wie der gemeinsame Einkauf von zentraler Software. Zentrale Servicekomponenten, wie zum Beispiel die Bürgerauskunft 115plus, würden künftig gemeinsam angeboten und weiterentwickelt. „Ganz unabhängig davon, ob oder wann die im Jahr 2017 festgelegte Umsetzungsfrist für das OZG ausläuft, sollte allen Beteiligten bewusst sein, dass es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt, der wir uns gemeinsam stellen müssen, um sie erfolgreich und nachhaltig bewältigen zu können“, betont Hüskens. Das Land Sachsen-Anhalt wirkt derzeit an der Erarbeitung eines Folgegesetzes zum OZG mit. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll Anfang kommenden Jahres vorliegen.





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