DStGBUmsteuern zur rein digitalen Verwaltung

Digitalisierungsausschuss des DStGB diskutierte in Ellwangen über Voraussetzungen für einen funktionierenden, bürgerfreundlichen und digitalen Staat.
(Bildquelle: DStGB)
Zu seiner nunmehr dritten Sitzung kam kürzlich der Ausschuss für Digitalisierung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) im baden-württembergischen Ellwangen zusammen. Im Rahmen der Sitzung wurde Andreas Feller, Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf, in der Nachfolge von Michael Dreier (Stadt Paderborn) zum neuen Vorsitzenden gewählt; neuer stellvertretender Vorsitzender ist Ellwangens Oberbürgermeister Michael Dambacher.
„Die Digitalisierung in Kommunen bildet das Fundament für einen funktionierenden, bürgerfreundlichen und digitalen Staat. Ich möchte gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen dazu beitragen, dass wir hier vorankommen“, so Feller nach seiner Wahl. „Wir erwarten von Bund und Ländern, dass sie die besondere Bedeutung der Kommunen für den digitalen Staat erkennen und Digitalisierung als gemeinsame Aufgabe auf Augenhöhe begreifen.“
Kommunen benötigen dringend Entlastung
Wie der DStGB berichtet, stand die Staatsmodernisierung im Fokus der Sitzung; diese sei nicht zuletzt zur Entlastung der Kommunen dringend notwendig. So wies etwa Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, in seinem Impulsvortrag auf die prekäre Lage der Kommunen hin und skizzierte die Erwartungen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg an die neue Landesregierung.
„Wir brauchen sowohl in unserem Bundesland als auch in Deutschland insgesamt wieder mehr Vertrauen in die Städte und Gemeinden und eine klare Reformagenda. Dazu zählen eine sofortige finanzielle Unterstützung der Kommunen und eine deutliche Entlastung von Aufgaben. Viele Städte und Gemeinden sind am Rande ihrer Handlungsfähigkeit, sowohl finanziell als auch personell“, stellte Jäger, der auch 1. Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist, klar. „Wir brauchen daher eine Staatsmodernisierung mit praxistauglichen, medienbruchfreien Verfahren, klaren Standards und Lösungen, die den Vollzug vor Ort tatsächlich einfacher machen. Nur so kann die Staatsmodernisierung eine Entlastungswirkung für die Kommunen erbringen.“
Grundsatz: Digital-only
Für den Ausschuss steht fest, dass Digitalisierung der Schlüssel für erfolgreiche Staatsmodernisierung ist. Dazu brauche es nicht nur den Einsatz digitaler Lösungen, sondern auch die notwendigen Strukturen und das klare Bekenntnis zu neuen Arbeitsweisen. „Wir bekennen uns sehr klar zum Grundsatz Digital-only. Verwaltungsprozesse müssen in Zukunft ausschließlich digital abgewickelt werden“, betonte Feller. Natürlich würden die Kommunen trotzdem weiterhin alle Menschen unterstützen, welche die Rathäuser und Bürgerämter aufsuchen. „Digital-only bedeutet nicht Online-only. Es muss aber gelingen, die vorhandenen Doppelstrukturen aus analogen und digitalen Prozessen abzubauen, denn diese kosten Zeit und Geld“, machte Feller deutlich.
Zentrale Basiskomponenten für alle
Damit ein Umsteuern zur ausschließlich digitalen Verwaltung gelingt, muss der Bund gemeinsam mit den Ländern die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Hier forderten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, dass es gelingen müsse, die Registermodernisierung rasch umzusetzen und eine verbindliche föderale IT-Architektur zu entwickeln. Zudem sei es notwendig, zentrale Basiskomponenten, wie etwa die BundID, die ID-Wallet oder digitale Bezahlmöglichkeiten, flächendeckend und dauerhaft kostenfrei für alle Kommunen zur Verfügung zu stellen.
Weitere Themen während der Tagung waren laut DStGB der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung und ein zwischen Bund, Ländern und Kommunen koordiniertes Vorgehen im Bereich der Cyber-Sicherheit.
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