Samstag, 20. Juni 2026

BREKOBNetzA schützt Kupfer-Internet

[05.05.2020] Ein neuer Entschluss der Bundesnetzagentur konterkariert das Gigabit-Ziel der Bundesregierung. So lautet die Kritik des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) an einer Entscheidung der BNetzA, in der sie Kupferanschlüssen weitreichenden Schutz einräumt.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) räumt Kupferanschlüssen der Deutschen Telekom gegenüber Glasfaser-Anschlüssen bis in die Gebäude (Fibre to the Building – FTTB) Vorrang ein. Diese Kritik äußert jetzt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und bezieht sich auf eine Entscheidung, welche die BNetzA am 24. April 2020 veröffentlicht hat. Die Entscheidung betrifft unter anderem den Zugang zur Telefonleitung vom Keller eines Gebäudes bis zum jeweiligen Kunden in die Wohnung. Dabei werde der Deutschen Telekom ein Quasi-Monopol über die Gebäudeverkabelung eingeräumt, kritisiert der BREKO. VDSL- und Glasfaser-Anschlüsse bis in die Gebäude nutzen auf den letzten Metern im Gebäude dieselben Kupferkabel der Gebäudeverkabelung. Sie stören sich hierbei gegenseitig. Mit der Entscheidung gewähre die BNetzA den Kupferanschlüssen nun einen weitreichenden Schutz gegenüber den Glasfaser-Anschlüssen von Wettbewerbern. Dabei haben die Wettbewerber laut BREKO im Verfahren angeboten, der Telekom einen marktgerechten offenen Netzzugang zu den Glasfaser-Anschlüssen zu gewähren. Der Konzern hätte seine Kunden in der Folge also mit sogar höheren Bandbreiten weiterversorgen können.
Nach dem Entschluss der BNetzA blieben Telekommunikationsanbietern, die Glasfaser-Anschlüsse in die Gebäude bringen wollen, jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder sie blenden das von VDSL oder VDSL-Vectoring beziehungsweise Super-Vectoring genutzt Frequenzspektrum aus. Dadurch stehe den Endkunden nach Expertenschätzungen im schlechtesten Fall nur noch eine Bandbreite von maximal 600 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) zur Verfügung. Oder aber sie laufen Gefahr, dass ihre Anschlüsse von der Deutschen Telekom von der Nutzung der Gebäudeverkabelung ausgeschlossen und damit abgeschaltet werden, auch wenn sich die Gebäudeverkabelung nicht im Eigentum der Telekom befindet. Das Gigabit-Ziel der Bundesregierung werde mit dieser Entscheidung jedenfalls konterkariert, so die Kritik des BREKO.





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