Mittwoch, 22. April 2026

BerlinBürgerservice bleibt beim Senat

[21.11.2019] Die Berliner Verwaltung bleibt alleiniger Anbieter von Services für die Bürger. Der Senat hat sich gegen die Idee der neuen Eigentümer der Berliner Zeitung verwehrt, künftig Dienstleistungen der Verwaltung anzubieten.

Das Online-Portal der Bundeshauptstadt wurde bislang in einer öffentlich-privaten Partnerschaft von Berlin Online, einem Tochterunternehmen des Berliner Verlags, betrieben. Gegenstand der Partnerschaft war die gemeinsame Bereitstellung und Nutzung der Hauptstadt-Domain berlin.de als Vollportal für Berlin mit inhaltlich klar abgegrenzten Bereichen. Wie die Berliner Senatskanzlei mitteilt, hat der Senat den Vertrag bereits 2018 gekündigt, also bevor die neuen Eigentümer den Verlag übernommen haben, um in Zukunft unabhängiger agieren zu können. Die Zusammenarbeit ende im Dezember 2021.
Sabine Smentek, Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnik in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sagte zu der geäußerten Idee der neuen Eigentümer der Berliner Zeitung, Dienstleistungen der Verwaltung anzubieten: „Wir sind weit davon entfernt, einem privaten Unternehmen tiefere Einblicke in die sensiblen Daten der Berlinerinnen und Berliner zu gewähren. Wir nehmen unsere Verantwortung ernst, den digitalen Service sicher zu gestalten und gleichzeitig das Risiko eines möglichen Missbrauchs so gering wie möglich zu halten. Kommerzielle Interessen dürfen an dieser Stelle überhaupt keine Rolle spielen.“
Wie die Senatskanzlei weiter mitteilt, stehen den Berlinern aktuell mehr als 70 Online-Dienstleistungen im Service-Portal unter berlin.de zur Verfügung. Das Angebot werde kontinuierlich erweitert. Um die verschiedene Anträge und Anliegen zu bearbeiten, würden private Daten der Bürger benötigt, die einem hohen Schutz unterliegen. Hierzu habe das Land eine spezielle Architektur für die Abwicklung digitaler Vorgänge bereitgestellt, die den bundesweiten Anforderungen entspreche. Damit wird es laut der Senatskanzlei möglich, Verwaltungsgänge überall in Deutschland – und in einem weiteren Schritt auch in der gesamten EU – nach einem bekannten Muster zu erledigen.





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