Nordrhein-WestfalenDigital zum Mittelabruf

In NRW wird es für Kommunen künftig einfacher, Fördermittel für Infrastrukturprojekte zu beantragen.
(Bildquelle: Blastam/123rf.com)
Im Dezember 2025 ist das Gesetz über den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036“ in Kraft getreten. Damit hat die Landesregierung nach eigenen Angaben das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. Den Gemeinden und Kreisen werden auf diesem Weg zehn Milliarden Euro für Sachinvestitionen pauschal zur Verfügung gestellt. Das Besondere: Ab Mitte April 2026 erfolgt die Verfahrensabwicklung rein digital. „Deutschlandweit wird es das erste komplett medienbruchfreie Verfahren im Zusammenhang mit dem bereitgestellten Sondervermögen sein“, sagt Digitalisierungsministerin Ina Scharrenbach.
Antragsstrecke finalisiert
In den vergangenen Monaten wurde laut Digitalministerium engagiert an der Umsetzung über das neue Portal Nordrhein-Westfalen-fördert gearbeitet. Die digitale Antragsstrecke ermöglicht es den Kommunen, geplante Investitionsmaßnahmen strukturiert zu melden und – bei entsprechendem Projektfortschritt – direkt Mittelabrufe zu beantragen. Das zugrunde liegende System wurde dabei technisch entwickelt und umfassend getestet. Die für die Antragstellenden relevante Antragsstrecke ist inzwischen finalisiert. Parallel zum Start des Verfahrens erhalten die Kommunen weitere Unterstützung bei der Antragstellung vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, etwa in Form eines FAQ-Dokuments.
Bildung, Betreuung, Infrastruktur
Das Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 bildet einen zentralen Baustein des Nordrhein-Westfalen-Plans und schafft die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Investitionspolitik. Insgesamt erhält das Land rund 21,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes, die zweckgebunden für Infrastrukturinvestitionen eingesetzt werden. Der Investitionsschwerpunkt der zehn Milliarden Euro aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan liegt im Bereich Bildung und Betreuung. Die pauschalen Mittel können aber auch für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV-Infrastruktur, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz verwendet werden. Auch freie Träger wie Hilfsorganisationen oder Sportvereine können davon profitieren. Die Kommunen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden.
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