NormenkontrollratDigitale Chancen besser nutzen

Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats, übergibt den Jahresbericht 2015 an Bundeskanzlerin Angela Merkel.
(Bildquelle: Bundesregierung/Güngör)
Chancen für Kostenbegrenzung verbessert. Digitale Chancen tatsächlich nutzen! – Unter diesem Motto hat der Nationale Normenkontrollrat jetzt seinen Jahresbericht 2015 veröffentlicht. Demnach sind in den vergangenen zwölf Monaten erstmals die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung im Saldo um 685 Millionen Euro gesunken. Die Absenkung ist laut dem Nationalen Normenkontrollrat unter anderem auf das Bürokratieentlastungsgesetz 2015 zurückzuführen. Aber auch E-Government-Maßnahmen, darunter die Einführung der elektronischen Vergabe durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, haben für Entlastungen gesorgt. Kritisch sieht der Nationale Normenkontrollrat, dass das E-Government in Deutschland zu langsam vorankommt. „Es gibt so gut wie keinen Regelungsbereich mehr, in dem digitale Lösungen keine Rolle spielen“, sagt Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats. „Rechtliche Vorgaben müssen daher immer auch E-Government-tauglich sein. Es fehlt jedoch an wirksamen Entscheidungsstrukturen, damit einheitliche und schnelle digitale Lösungen über die Verwaltungsebenen hinweg, für Bürger und Wirtschaft angeboten werden können.“ Dieses große Defizit wird laut Ludewig nicht zuletzt bei der Bewältigung der großen Zahl in Deutschland ankommender Flüchtlinge deutlich. „Eine einheitliche elektronische Akte für jeden Flüchtling, die von Anfang bis Ende des Anerkennungsverfahrens von Bund, Ländern, Kommunen und Polizei gleichermaßen genutzt wird, gibt es bis heute nicht – was zu erheblichen Zeitverzögerungen und Mehrkosten führt, die komplett hausgemacht sind. Mit anderen Worten: Deutschland muss hier dringend besser werden und darf nicht der Entwicklung in Wirtschaft und Gesellschaft hinterherlaufen.“ Für die künftige Entwicklung schlägt der Jahresbericht unter anderem eine stärker vollzugsorientierte Gesetzgebung, eine engere Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund bei der Ermittlung von Folgekosten, mehr Kostentransparenz auch bei der EU-Gesetzgebung und die Evaluation von Regelungen vor.
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