USUDigitale OZG-Sprechstunde
Quo vadis OZG-Umsetzung? Unter diesem Leitgedanken veranstaltet das Unternehmen USU am 26. Mai 2021 eine digitale Sprechstunde zum Onlinezugangsgesetz (OZG). Ob Barrierefreiheit, Nutzerfreundlichkeit, kommunale IT-Infrastruktur oder das Reifegradmodell des BMI – individuelle Fragen der Teilnehmenden rund um die optimale OZG-Umsetzung werden von Digital-Experten mit umfassender Branchenerfahrung beantwortet, kündigt der Veranstalter an. Die kostenfreie Online-Beratung schließe eine OZG-Veranstaltungsreihe ab. Am 19. Mai gehe es noch um den Weg von der OZG-Strategie zur IT-Architektur. Thematisiert werde in diesem Webinar die Analyse und Bewertung bestehender (Digital-)Prozesse. Auch werde am 19. Mai aufgezeigt, welche digitalen Bausteine im Projekt benötigt, wie Systeme langfristig und sicher betrieben und wie Informationen und Wissen intern konsolidiert und geteilt werden können. Frühere OZG-Webinare haben sich bereits mit Konzepten, Nutzeranalysen und bürgerfreundlichen Abläufen beschäftigt. Alexander Herber, Sales Director Public Sector bei USU, sagt: „Erst wenn Online-Verwaltungsleistungen den Nutzern beziehungsweise Bürgern einen echten Mehrwert bieten, werden sie auch angenommen und entlasten auf diese Weise die Behörden und deren Mitarbeiter. Für ein schlüssiges Servicekonzept müssen auch die internen Abläufe zunächst analysiert und dann strategisch digitalisiert werden. Hierfür empfiehlt sich ein Partner, der den gesamten Projektlebenszyklus abdeckt.“
Seit Jahrzehnten unterstützt USU laut eigener Angabe mit einem umfassenden Lösungsportfolio Behörden von Bund, Ländern und Kommunen bei der strategischen und technischen Umsetzung ihrer digitalen Roadmap: von der Beratung und Auswahl der passenden Technologie über ein nutzerzentriertes Design bis hin zu Implementierung und Betrieb. Eine aktuelle OZG-Studie, die im Auftrag von USU vom Marktforschungsinstitut Splendid Research durchgeführt wurde, liefere Entscheidern der öffentlichen Hand außerdem eine faktenbasierte Orientierung über die Erwartungshaltung und Nutzung digitaler Bürgerservices – und damit eine praxisbezogene Umsetzungshilfe der OZG-Richtlinien.
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