Freitag, 27. Februar 2026

VitakoDigitalisierung im Koalitionsvertrag

[01.12.2021] Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat ein ausführliches Statement zum jüngst vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP veröffentlicht. Der Verband begrüßt die herausgehobene Rolle der Verwaltungsdigitalisierung.

Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat sich in einem detaillierten Statement zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geäußert. Der Verband begrüßt die herausgehobene Rolle der Verwaltungsdigitalisierung. Die Ampel-Koalition strebe mit ihrer Vereinbarung offenbar an, den Staat zu modernisieren und die Arbeit der Verwaltungen bundesweit digital wirklich voranzubringen. Einige Maßnahmen sieht der Verband als „Zäsur in der deutschen Verwaltungstradition“. Das anspruchsvolle Programm der Koalitionäre gehe die Probleme der Vergangenheit an und wecke viele Erwartungen.
Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit einer ausreichenden Folgefinanzierung einhergehen solle, mit der eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) unterstützt werde. Hier begrüßt Vitako das klare Bekenntnis zu einer ausreichenden Finanzierung der OZG-Umsetzung auch auf kommunaler Ebene. Mit einem alle föderalen Ebenen übergreifenden EfA-Marktplatz und weiteren Vereinbarungen stehen Werkzeuge zur Verfügung, mit denen die öffentlichen IT-Dienstleister die deutsche Verwaltung unterstützen können.
Dass Kommunen von Bundesmitteln profitieren und im Rahmen des EfA-Prinzips entwickelte Lösungen übernehmen können sollen, sieht der Koalitionsvertrag fest vor. Vitako verweist auf die föderale IT-Genossenschaft govdigital als Partner, um Digitallösungen nach dem EfA-Prinzip für Kommunen, Länder und den Bund gemeinsam umzusetzen und in ganz Deutschland nutzbar zu machen. Die Genossenschaft (wir berichteten) setzt laut Beschluss des IT-Planungsrats einen virtuellen EfA-Marktplatz um.

Bessere Kooperation föderaler Ebenen

Der Koalitionsvertrag betont, dass der Föderalismus eine Grundsäule der Bundesrepublik sei. Eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen werde angestrebt – etwa durch einen Föderalismusdialog mit Kommunen und Ländern. Dabei im Fokus stehen sollen die Themen Katastrophenschutz, Bildung und Innere Sicherheit sowie die „Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung“. Diese Intensivierung der Zusammenarbeit wird von Vitako begrüßt. Der Verband und die Genossenschaft govdigital verfügten bereits über Instrumente für eine engere Zusammenarbeit im strategischen und operativen Bereich für die Verwaltungsdigitalisierung.
Auch dass sich die neue Koalition für einen Zugang zu Daten für öffentliche Unternehmen einsetzen will, sieht Vitako positiv. Damit werde eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um mit Smart-City-Lösungen Städte und -Regionen lebenswerter zu gestalten.
Die Koalitionäre verpflichten künftig alle staatlichen Stellen, „ihnen bekannte Sicherheitslücken beim BSI zu melden und sich regelmäßig einer externen Überprüfung ihrer IT-Systeme zu unterziehen.“ Ein solches verpflichtendes IT-Sicherheits-Audit für öffentliche Stellen wird von Vitako ausdrücklich begrüßt. Der Verband verweist darauf, dass es nur noch ein kleiner Schritt sei, das zu überarbeitende KRITIS-Gesetz auch für die Kommunen und Ihre IT-Dienstleister anzuwenden.
Die digitale Souveränität soll gesichert werden, unter anderem spricht der Koalitionsvertrag vom Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie dem Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme, etwa bei 5G oder KI. Hier seien Kernelemente der digitalen Souveränität verankert, so Vitako. Darüber hinaus sehe der Verband aber auch die Notwendigkeit, dass öffentliche Netze und Systeme in öffentlicher Hand blieben, um die Sicherheit der Daten und der Infrastruktur zu gewährleisten.
Explizit äußert sich der Koalitionsvertrag auch zu Open Source: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht“, heißt es dort. Vitako verweist in diesem Zusammenhang auf die erfolgreiche Umsetzung der Corona-Warn-App, die gezeigt habe, dass Open-Source-Software Vertrauen schaffe. Mit dem ZenDiS werde aktuell eine öffentliche Stelle aufgebaut, die das angestrebte Ziel auch umsetzen könne. Eine aktive Einbindung aller föderalen Ebenen stelle zudem sicher, dass Open-Source-Software weite Verbreitung und Anwendung finde.

Verwaltungsrecht, Schulen und Once-Only

Bei der Modernisierung des Verwaltungsrechts will die Koalition Digitalisierungshemmnisse wie die Schriftform mittels Generalklausel abbauen. Damit passe sich die Verwaltung den Anforderungen von Bürgern und Unternehmen an, kommentiert Vitako und schlägt vor, bei der Abschaffung der Schriftformerfordernis die Beweislast umzukehren: Wer auf sie besteht, müsse belegen, warum sie weiterhin notwendig sei, obwohl es elektronische Alternativen gibt.
Für Schulen will die Koalition einen Digitalpakt 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen, der auch die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik sowie die Gerätewartung und Administration umfassen soll. Vitako mahnt hierzu an, dass die Zusammenarbeit von Kultusverwaltungen und Schulträgern entscheidend intensiviert werden müsse. Die Einbindung kommunaler IT-Dienstleister beim Betrieb von Schul-IT könnte verhindern, dass Doppelstrukturen aufgebaut werden müssen.
Das Once-Only-Prinzip will die Koalition „schnellstmöglich einführen“ und auch das bereits beschlossene Unternehmens-Basisdatenregister soll schnell umgesetzt werden. Beides soll zum Bürokratieabbau beitragen. Vitako begrüßt das Vorhaben und regt an, auch an eine Reform des Datenschutzes zu denken, um dem Prinzip der Datensparsamkeit zu mehr Geltung zu verhelfen. Zudem sei eine „intensive kommunikative Begleitung“ wichtig, damit Verwaltungsmitarbeiter neue Spielräume auch nutzten.
Die Koalition sieht vor, dass die Föderale IT-Kooperation (FITKO) „eine agile, flexible Einheit mit einem mehrjährigen Globalbudget“ werden soll. Diese Umwandlung der FITKO in eine bundesweit agierende Digitalisierungsagentur wird von Vitako begrüßt. Damit die FITKO über alle föderalen Ebenen agieren könne, sei allerdings eine stärkere Beteiligung und Mitbestimmung der öffentlichen IT-Dienstleister notwendig. Damit erhielte die FITKO die Möglichkeiten, verschiedene Ansätze und Vorgehensweisen zu konsolidieren und die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen zu standardisieren, so der Verband.

Smart Cities, Datenschutz und IT-Konsolidierung Bund

Um die Chancen der Digitalisierung für Stadt und Land besser zu erschließen, will der Bund Voraussetzungen schaffen, dass das OZG in den Kommunen praktikabel umgesetzt werden kann. So soll das Bundesprogramm Smart Cities fortgeschrieben und auf Smart Regions erweitert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, es agiler zu gestalten und auch und mit städtebaulichen Fragen zu verknüpfen. Vitako sieht die Bündelung verschiedener Digitalisierungsansätze in den Kommunen als sinnvoll an und verweist besonders auf die Nutzung kommunaler Daten für das Gemeinwesen. Diese erlaube es den Bürgern, ihre Kommunen fortschrittsgerecht und nachhaltig zu gestalten.
Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes will die Koalition die europäische Zusammenarbeit verstärken und die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) institutionalisieren. Wo möglich sollen der Datenschutzkonferenz verbindliche Beschlüsse erlaubt werden. Vitako verweist auf den Nutzen dieser Initiative für die Verwaltungsmodernisierung und insbesondere das EfA-Prinzip – so sei es einfacher, verbindliche Aussagen zu erhalten.
Im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund will die Koalition klare Verantwortlichkeiten schaffen und die IT-Budgets des Bundes zentral zusammenführen. Dies, so Vitako mit Blick auf die deutsche Verwaltungscloud, sei grundsätzlich begrüßenswert. Wesentlich sei allerdings eine Governance, die ausschließlich in öffentlich-rechtlicher Hand liege.
Der Koalitionsvertrag äußert sich auch zum Datenzugang. Für Gebietskörperschaften soll „zu fairen und wettbewerbskonformen Bedingungen“ der Zugang zu Daten von Unternehmen geschaffen werden, sofern dies zu Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich sei. Vitako sieht in diesem Passus Ansätze einer kommunalen Datenökonomie möglich werden, die die souveräne Gestaltung der Kommune durch ihre Bürger erlaube.





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