Samstag, 22. November 2025

MeldewesenEinheit im Melderecht

[23.03.2016] Aus 16 Landesmeldegesetzen ist ein Bundesmeldegesetz geworden. Der Deutsche Städtetag betrachtet das einheitliche Melderecht als wichtigen Schritt zum besseren Schutz der Daten und zu einfacheren Verwaltungsabläufen.
Einheitliches Melderecht: Verbesserter Schutz von Bürgerdaten.

Einheitliches Melderecht: Verbesserter Schutz von Bürgerdaten.

(Bildquelle: PEAK Agentur für kommunikation)

Erstmals gibt es in Deutschland ein einheitliches Melderecht. Dieses wurde mit dem Bundesmeldegesetz am 15. November 2015 eingeführt. Was so nüchtern daherkommt, ist nicht nur eine tief greifende Veränderung im Melderecht, sondern auch im föderalen Gefüge: Aus 16 Landesmeldegesetzen mit jeweils darauf aufbauenden landesspezifischen Regelungen ist ein Bundesmelderecht geworden. Durch das Gesetz wurden wesentliche Forderungen des Deutschen Städtetags zum Melderecht umgesetzt. Aus Sicht des kommunalen Spitzenverbands verbessert es den Schutz personenbezogener Bürgerdaten. Bürger bestimmen jetzt selbst über die Weitergabe ihrer Daten. Damit werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und der Missbrauch bei der Datenweitergabe verhindert. So sieht das Gesetz beispielsweise eine vom Städtetag geforderte Einwilligungsregelung bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken und für den Adresshandel vor. Betroffene müssen demnach ausdrücklich zustimmen, dass ihre Meldedaten für diese Zwecke übermittelt werden dürfen.

Kosten senken, Abläufe vereinfachen

Eine weitere Änderung ist die Wiedereinführung der im Jahr 2002 abgeschafften Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung und bei der Abmeldung, zum Beispiel beim Wegzug in das Ausland. Damit sollen so genannte Scheinanmeldungen und mögliche Betrugsversuche wirksamer verhindert werden. Das heißt: Künftig müssen die Bürger bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber ausgestellte Bescheinigung über den Einzug in die Wohnung vorlegen.
Das Bundesmeldegesetz soll auch dazu beitragen, die Bürokratiekosten in den Kommunen zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen – etwa mit dem neuen Verfahren des Datentransfers, das auch von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfohlen wird. Hierbei werden die Meldedaten, die in der bisher zuständigen Meldebehörde gespeichert sind, automatisch zur Meldebehörde am Zuzugsort weitergeleitet. Eine erneute Datenerfassung bei der Anmeldung wird damit unnötig.

Spürbare Vorteile

Wenngleich die Pflicht, Daten für den Betrieb des vorausgefüllten Meldescheins bereitzustellen, erst ab dem Jahr 2018 besteht, wirken sich die Vorteile dieses Systems bereits jetzt positiv aus – so sehr, dass für alle ein schnellstmöglicher freiwilliger Betrieb mit dem vorausgefüllten Meldeschein angeraten sein dürfte. Gleichwohl bedeutet die Anwendung des Bundesmeldegesetzes mindestens in der Anfangs- und Umstellungsphase bei den Kommunen zusätzliche Arbeit und vor allem mehr Beratungsaufwand. Mitarbeiter müssen geschult und Formulare, Internet-Darstellungen sowie Aushänge und Arbeitsanweisungen geändert werden. Außerdem bedarf es einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürger über die neuen Regelungen zu informieren und ihre Fragen zu beantworten. Wohnungsgeber sind auf ihre neue Rolle hinzuweisen, der Kontakt mit Pflegeheimen oder Einrichtungen der Heimerziehung ist für die Umsetzung des bedingten Sperrvermerks sinnvoll. Auch Auskunft Suchende sind auf das neue Verfahren der einfachen Melderegisterauskunft hinzuweisen.
Deutlich mehr Aufwand müssen Meldebehörden bei der Erteilung von Melderegisterauskünften leisten, denn diese sind künftig zu dokumentieren. Auskünfte für gewerbliche Zwecke sind nach dem Gewerbe einzuordnen. Auskünfte, die für Werbezwecke oder vom Adresshandel begehrt werden, bedürfen der Abwicklung in einem besonderen Verfahren. Neben der Prüfpflicht, ob erforderliche Angaben gemacht wurden, hat die Meldebehörde auch das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu prüfen und beim Verdacht konkreter Verstöße selbst Ermittlungen einzuleiten. All dies ist dann auch noch bis Ende Oktober 2019 zwecks Evaluierung aufwendig zu erheben und dem Land zu übermitteln.

Aufklärung tut not

Trotz bundeseinheitlicher Regelungen werden spezielle Datenübermittlungen auf der Ebene einzelner Länder ablaufen und entsprechend zu regeln sein. So werden die Länder weiterhin eine Rolle beim Melderecht spielen. Auch die Anbieter, die als Dienstleister der Kommunen, Datenverarbeitungsfachverfahren zum Melderecht anbieten, spielen bei der Information und bei Verwaltungsschulungen zum neuen Melderecht eine wesentliche Rolle. Insgesamt kommt das Bundesmelderecht mit schlankeren, einheitlicheren Strukturen daher. Es nutzt aktuelle technische Möglichkeiten und kann sich damit im Sinne der Umsetzung der Föderalismusreform zu einem zentralen Informationssystem aller Verwaltungsebenen fortentwickeln. Das System stellt die erforderlichen Daten bereit, die die Einwohner zur Aufgabenerfüllung brauchen. Bis dahin ist allerdings noch einiges an Umstellungsarbeiten und Aufklärung zu leisten.

Helmut Dedy ist stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.




Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich: Fachverfahren
Blick über eine Reihe von Gräbern mit Trauerzug.
bericht

Friedhofswesen: Unkomplizierte Umstellung

[21.11.2025] Die Umstellung auf die Software HADES‑X brachte der St. Barbara Gottesackerstiftung Linz viele Erleichterungen im Arbeitsalltag. Für Mehrwerte sorgen etwa der digitale Friedhofsplan, Online-Bürgerdienste und Grab‑Informationen via QR‑Code. mehr...

winter Schnee Laub Herbst

AIDA ORGA: Von Baumkontrolle bis Winterdienst

[20.11.2025] Ab Herbst beginnt für Bauhöfe die arbeitsintensive Zeit. Sie müssen Bäume kontrollieren, Pflegemaßnahmen planen und Straßen für den Winter vorbereiten. Mit einer Baumkontroll-App und der digitalen Winterdienstdokumentation mit integrierter Zeiterfassung unterstützt Anbieter AIDA ORGA die Kommunen bei diesen Aufgaben. mehr...

Mehrere Personen stehen in einem Messestand, vor ihnen auf dem Tisch stehen mehrere Tablets.

eWA: 2.000 angeschlossene Meldebehörden

[17.11.2025] Die von der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelte elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) wird mittlerweile von 2.000 Meldebehörden in ganz Deutschland genutzt. 55 Millionen Bürger können ihren Wohnsitz somit komplett digital ummelden. mehr...

Sozialdezernentin Jana Schmöller und Oberbürgermeister Nino Hasse stellen den Kinder-Kompass Mainz der Presse vor.

Mainz: Anmelden über den Kinder-Kompass

[11.11.2025] Die Kita-Anmeldung soll in Mainz ab sofort übersichtlicher und unkomplizierter vonstattengehen. Dafür wurde der Kinder-Kompass Mainz ins Leben gerufen. Die trägerübergreifende Anmeldeplattform bietet Vorteile für Eltern, Kitas und die Stadtverwaltung. mehr...

Blick von der Rückbank auf den Fahrer und seine Beifahrerin, die High Five geben.

ITK Rheinland: Auf neuer Spur im Verkehrswesen

[04.11.2025] Die ITK Rheinland führt im Competence Center Verkehrswesen eine neue Software ein. In Mönchengladbach, Wesel, der Landeshauptstadt Düsseldorf, Bottrop, dem Rhein-Kreis Neuss und Kleve ist die Umstellung bereits abgeschlossen. mehr...

Zwei Menschen gehen mit zwei Hunden spazieren.

Leipzig: QR-Code als Hundemarke

[31.10.2025] Mit dem kommenden Jahr erhalten Hundehalter in Leipzig für jeden neu angemeldeten Hund den Nachweis über die Anmeldung in digitaler oder Papierform. Ein QR-Code dient dann als Hunderegistriermarke, die Blechmarken verlieren bis Ende 2026 ihre Gültigkeit. mehr...

Bild von einem Marktstand

Mainz: Online für den Wochenmarkt bewerben

[30.10.2025] In Mainz können Interessierte jetzt einen Onlinedienst nutzen, um Bewerbungen für Wochenmärkte zu erstellen und einzureichen. Die Stadt hat hierfür eine von Hamburg und dem Land Rheinland-Pfalz entwickelte EfA-Leistung bedarfsgerecht angepasst. mehr...

Registermodernisierung: Erster NOOTS-Use-Case besteht Abnahmetests

[23.10.2025] Der erste NOOTS-Use-Case hat alle Abnahmetests erfolgreich bestanden – ein wichtiger Schritt für die Registermodernisierung in Deutschland. Der Onlinedienst „Antrag auf Bewohnerparken“ wurde über den OZG-Hub erfolgreich getestet und soll im Dezember starten. mehr...

Drei Kleinkinder spielen mit Bauklötzen.
bericht

Kita-Lösungen: Weniger verwalten

[22.10.2025] Konnten Eltern bislang froh sein, überhaupt einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs zu erhalten, verändert sich die Situation jetzt aufgrund der sinkenden Geburtenraten. Kita und Kindertagespflege werden künftig stärker konkurrieren. mehr...

Ein Aufenthaltstitel unter einer Lupe

AKDB/Komm.ONE: Kooperation im Ausländerwesen

[21.10.2025] Die IT-Dienstleister AKDB und Komm.ONE streben eine Zusammenarbeit im Bereich Ausländer- und Einbürgerungswesen an. Gemeinsam wollen sie eine zukunftsfähige und sichere Software bereitstellen, die sich innovativer Technologien wie Künstlicher Intelligenz bedient. mehr...

Nordrhein-Westfalen: Kommunen BIM-ready machen

[13.10.2025] Mit einer neuen Wissensplattform will das Land Nordrhein-Westfalen seine Kommunen bei der Einführung von Building Information Modeling (BIM) unterstützen. mehr...

Friedhof Kreuz Grabstein

Wiesbaden: Telefon der Friedhofsverwaltung schweigsamer

[13.10.2025] Statt im Minutentakt klingelt das Telefon in der Friedhofsverwaltung Wiesbaden nur noch selten. Möglich macht das die neue Bestatteranbindung der Lösung MACH FIM. mehr...

Eine Person hantiert an einem Smartphone, macht Notizen auf Papier, im Hintergrund ist ein aufgeklappter Laptop zu sehen.

Tübingen: Sozialhilfe online beantragen

[10.10.2025] In Tübingen können Sozialhilfeanträge ab sofort digital eingereicht werden. Antragsteller werden Schritt für Schritt durch den entsprechenden Onlineantrag geführt. Erforderliche Unterlagen können sie als Datei hochladen. mehr...

Screenshot vom Portal zum Online-Bauantrag Kiel

Kiel: Im Bauwesen gut aufgestellt

[07.10.2025] Die Stadt Kiel hat den Online-Bauantrag gestartet. Sie war Pilotkommune des Landesprojekts zur Einführung des Antragsportals. Weitere Maßnahmen sollen die Effizienz im Bauwesen zusätzlich erhöhen. mehr...

Einführung Aufenthalt digital in Gütersloh

Gütersloh: EfA-Leistung „Aufenthalt Digital“ eingeführt

[06.10.2025] Die Stadt Gütersloh stellt eine neue EfA-Leistung in ihrem Bürgerportal zur Verfügung: Mit „Aufenthalt Digital“ soll der Weg zum Aufenthaltstitel erleichtert werden. mehr...