MeldewesenEinheit im Melderecht

Einheitliches Melderecht: Verbesserter Schutz von Bürgerdaten.
(Bildquelle: PEAK Agentur für kommunikation)
Erstmals gibt es in Deutschland ein einheitliches Melderecht. Dieses wurde mit dem Bundesmeldegesetz am 15. November 2015 eingeführt. Was so nüchtern daherkommt, ist nicht nur eine tief greifende Veränderung im Melderecht, sondern auch im föderalen Gefüge: Aus 16 Landesmeldegesetzen mit jeweils darauf aufbauenden landesspezifischen Regelungen ist ein Bundesmelderecht geworden. Durch das Gesetz wurden wesentliche Forderungen des Deutschen Städtetags zum Melderecht umgesetzt. Aus Sicht des kommunalen Spitzenverbands verbessert es den Schutz personenbezogener Bürgerdaten. Bürger bestimmen jetzt selbst über die Weitergabe ihrer Daten. Damit werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und der Missbrauch bei der Datenweitergabe verhindert. So sieht das Gesetz beispielsweise eine vom Städtetag geforderte Einwilligungsregelung bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken und für den Adresshandel vor. Betroffene müssen demnach ausdrücklich zustimmen, dass ihre Meldedaten für diese Zwecke übermittelt werden dürfen.
Kosten senken, Abläufe vereinfachen
Eine weitere Änderung ist die Wiedereinführung der im Jahr 2002 abgeschafften Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung und bei der Abmeldung, zum Beispiel beim Wegzug in das Ausland. Damit sollen so genannte Scheinanmeldungen und mögliche Betrugsversuche wirksamer verhindert werden. Das heißt: Künftig müssen die Bürger bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber ausgestellte Bescheinigung über den Einzug in die Wohnung vorlegen.
Das Bundesmeldegesetz soll auch dazu beitragen, die Bürokratiekosten in den Kommunen zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen – etwa mit dem neuen Verfahren des Datentransfers, das auch von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder empfohlen wird. Hierbei werden die Meldedaten, die in der bisher zuständigen Meldebehörde gespeichert sind, automatisch zur Meldebehörde am Zuzugsort weitergeleitet. Eine erneute Datenerfassung bei der Anmeldung wird damit unnötig.
Spürbare Vorteile
Wenngleich die Pflicht, Daten für den Betrieb des vorausgefüllten Meldescheins bereitzustellen, erst ab dem Jahr 2018 besteht, wirken sich die Vorteile dieses Systems bereits jetzt positiv aus – so sehr, dass für alle ein schnellstmöglicher freiwilliger Betrieb mit dem vorausgefüllten Meldeschein angeraten sein dürfte. Gleichwohl bedeutet die Anwendung des Bundesmeldegesetzes mindestens in der Anfangs- und Umstellungsphase bei den Kommunen zusätzliche Arbeit und vor allem mehr Beratungsaufwand. Mitarbeiter müssen geschult und Formulare, Internet-Darstellungen sowie Aushänge und Arbeitsanweisungen geändert werden. Außerdem bedarf es einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit, um die Bürger über die neuen Regelungen zu informieren und ihre Fragen zu beantworten. Wohnungsgeber sind auf ihre neue Rolle hinzuweisen, der Kontakt mit Pflegeheimen oder Einrichtungen der Heimerziehung ist für die Umsetzung des bedingten Sperrvermerks sinnvoll. Auch Auskunft Suchende sind auf das neue Verfahren der einfachen Melderegisterauskunft hinzuweisen.
Deutlich mehr Aufwand müssen Meldebehörden bei der Erteilung von Melderegisterauskünften leisten, denn diese sind künftig zu dokumentieren. Auskünfte für gewerbliche Zwecke sind nach dem Gewerbe einzuordnen. Auskünfte, die für Werbezwecke oder vom Adresshandel begehrt werden, bedürfen der Abwicklung in einem besonderen Verfahren. Neben der Prüfpflicht, ob erforderliche Angaben gemacht wurden, hat die Meldebehörde auch das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenhaft zu prüfen und beim Verdacht konkreter Verstöße selbst Ermittlungen einzuleiten. All dies ist dann auch noch bis Ende Oktober 2019 zwecks Evaluierung aufwendig zu erheben und dem Land zu übermitteln.
Aufklärung tut not
Trotz bundeseinheitlicher Regelungen werden spezielle Datenübermittlungen auf der Ebene einzelner Länder ablaufen und entsprechend zu regeln sein. So werden die Länder weiterhin eine Rolle beim Melderecht spielen. Auch die Anbieter, die als Dienstleister der Kommunen, Datenverarbeitungsfachverfahren zum Melderecht anbieten, spielen bei der Information und bei Verwaltungsschulungen zum neuen Melderecht eine wesentliche Rolle. Insgesamt kommt das Bundesmelderecht mit schlankeren, einheitlicheren Strukturen daher. Es nutzt aktuelle technische Möglichkeiten und kann sich damit im Sinne der Umsetzung der Föderalismusreform zu einem zentralen Informationssystem aller Verwaltungsebenen fortentwickeln. Das System stellt die erforderlichen Daten bereit, die die Einwohner zur Aufgabenerfüllung brauchen. Bis dahin ist allerdings noch einiges an Umstellungsarbeiten und Aufklärung zu leisten.
http://www.staedtetag.de
Digitale Wohnsitzanmeldung: Rheinland-Pfalz erreicht Flächendeckung
[13.08.2025] In Rheinland-Pfalz können jetzt alle Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz digital ummelden. Der flächendeckende Einsatz der entsprechenden Einer-für-Alle-Lösung aus Hamburg macht es möglich. mehr...
Bauwesen: Digitaltage in Merseburg
[08.08.2025] Ende August finden die Merseburger Digitaltage sowie der 17. brain-SCC Anwendertag statt. Im Mittelpunkt des Anwendertags stehen die EfA-Fokusleistung „Digitale Baugenehmigung“ und der VOIS-Vorgangsraum. mehr...
Oberkrämer: Einfacher zum Betreuungsplatz
[07.08.2025] In der brandenburgischen Gemeinde Oberkrämer steht Eltern seit Anfang August ein neues Onlineportal zur Verfügung, das die Suche und Anmeldung für Kitaplätze digitalisiert und erheblich vereinfacht. Zum Einsatz kommt dabei die Lösung von Anbieter Little Bird. mehr...
Osnabrück: EfA-Lösung für Bauanträge
[30.07.2025] Die Stadt Osnabrück nimmt Bauanträge ab August nur noch über die für das Land Niedersachsen entwickelte Einer-für-Alle (EfA)-Lösung entgegen. Bautechnische Nachweise sind über die Elektronische Bautechnische Prüfakte (ELBA) einzureichen. mehr...
E-Voting: Demokratische Teilhabe
[25.07.2025] Konstanz ermöglicht Jugendlichen seit 2023 eine digitale Wahl ihrer Jugendvertretung mit Open-Source-Technologie von wer denkt was. Das rechtssichere E-Voting erhöht die Beteiligung und senkt den Aufwand – auch für andere Kommunen. mehr...
Jobcenter Lippe: Onlineservice via Sozialplattform
[21.07.2025] Als bundesweit erste Kommune hat das Jobcenter Lippe eine EfA-Leistung der Sozialplattform NRW per FIT-Connect angebunden und wurde dabei vom Dienstleister OWL-IT unterstützt. mehr...
Bayern: DiPlanung im Roll-out
[17.07.2025] In Bayern ist jetzt der Roll-out der digitalen Bauleitplanungs- und Beteiligungsplattform DiPlanung gestartet. Er wird von Informations- und Unterstützungsangeboten begleitet. mehr...
Brandenburg: Weitere Kommunen starten Virtuelles Bauamt
[07.07.2025] Mit der Freischaltung des Virtuellen Bauamts in der Landeshauptstadt Potsdam sowie im Kreis Uckermark und der Stadt Schwedt ist in Brandenburg ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur flächendeckenden Digitalisierung der Bauantragsverfahren erreicht. mehr...
Wiesbaden: Neue Software im Bürgerbüro
[30.06.2025] Auf eine neue Software hat die Stadt Wiesbaden im Melde- und Passwesen umgestellt. Da es sich um eine landesweit für Hessen entwickelte Lösung handelt, können beispielsweise erprobte Services anderer Kommunen einfacher übernommen werden. Im Ergebnis lassen sich Verwaltungsvorgänge schneller bearbeiten. mehr...
Kita-Lösungen: Überblick ohne Aufwand
[27.06.2025] Die Vergabe von Kitaplätzen bringt viele Kommunen jedes Jahr an ihre Grenzen: hoher Verwaltungsaufwand, fehlende Transparenz und unzufriedene Eltern prägen den Prozess. Dabei könnte Software eine digitale, effiziente und faire Vergabe unterstützen. mehr...
Sonnen: Meldedaten in der Cloud
[26.06.2025] Da der lokale IT-Betrieb immer anspruchsvoller wird, ist die Gemeinde Sonnen mit ihrem Einwohnerfachverfahren in die Cloud gewechselt. Es wird nun im Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betrieben. Die Migration verlief reibungslos. mehr...
Verkehrsordnungswidrigkeiten: Privatanzeigen in Mainz nur noch digital
[19.06.2025] Privatanzeigen im ruhenden Verkehr können in der Stadt Mainz künftig ausschließlich digital übermittelt werden. Mit dem neuen Onlinedienst will die Stadt den Bürgerservice verbessern und die Effizienz steigern. mehr...
Erfurt: Elektronische Wohnsitzanmeldung pilotiert
[13.06.2025] In Thüringen kommt der Roll-out der elektronischen Wohnsitzanmeldung in Gang: Nach Meiningen ist Erfurt die zweite Kommune, die den neuen Onlinedienst pilotiert. Von dem Service profitieren Personen, die innerhalb der Stadt umziehen ebenso wie Zuzügler. mehr...
Greven: Digitalisierung der Bauverwaltung
[12.06.2025] Bauanträge können in Greven jetzt auch digital gestellt werden. Dazu nutzt die Stadt die Fachanwendung ProBAUG sowie die Onlineplattform Prosoz elan comfort des Anbieters Prosoz. mehr...
Ausländerwesen: Minden setzt auf VERA
[30.05.2025] Der Wechsel auf die Software VOIS|VERA hat in der Ausländerbehörde der Stadt Minden für deutliche Arbeitserleichterungen gesorgt. Obwohl an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf herrscht, ist die Stadt mit dem Umstieg mehr als zufrieden. mehr...