LeipzigEuropaweiter Halterdatenaustausch
Überhöhte Geschwindigkeit auf Italiens Autobahnen, Überfahren einer roten Ampel in Paris oder Alkohol am Steuer – Verkehrsdelikte wie diese werden in Europa seit Längerem grenzübergreifend geahndet. Seit Jahresbeginn ist die Verfolgung aber einfacher geworden, meldet die Firma Lecos. Zunächst hat die EU-Richtlinie 2011/82/EU den rechtlichen Rahmen geschaffen, damit Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten Kfz-Halterdaten elektronisch austauschen können. Technisch setzt das Verfahren auf das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationswesen EUropean Car and Driving Licence Information System (EUCARIS) auf. Dann hat das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt die bisherige Anwendung auf das XML-basierte HalterDatenAustauschverfahren (HDA) umgestellt und eine Schnittstelle zur europaweiten Datenübergabe implementiert. Nun sind laut Lecos die Kommunen gehalten, die Schnittstelle Kennzeichen-Anfrage-Auskunftsverfahren zu implementieren. Mit gutem Beispiel geht die Stadt Leipzig voran. Das neue Auskunftsverfahren verfügt über weitere, variable Felder und lässt auch das Einpflegen zusätzlicher Fehler, etwa die Fahrtenbuchauflage, zu. Auch zusätzliche Informationen zum Fahrzeug mussten aufbereitet, gespeichert und verarbeitet werden. Zudem war es notwendig, das Übertragungsprotokoll an neue Vorgaben zum Namen der Übertragungsdateien sowie an eine veränderte Kodierung anzupassen. Für das Ordnungsamt der Stadt Leipzig war es laut Lecos wichtig, dass auch die bisherige Halterdatenauskunft mit der Schweiz und den Niederlanden gewährleistet bleibt. Die Einführung sei bereits vollständig abgeschlossen. Halterauskünfte und Halterabfragen erfolgen seitdem ausschließlich über die neue XML-Schnittstelle. Dabei sind drei Auftragsebenen zu unterscheiden: Der nationale Halterdatenaustausch, der Halterdatenaustausch auf Basis bilateraler Vereinbarungen zweier europäischer Staaten sowie der europaweite Austausch. Für die Stadtverwaltung Leipzig hat sich laut der Meldung auch der Arbeitsablauf verbessert. Grund sei die Aufnahme der Informationen zur Fahrtenbuchauflage und technischer Fahrzeugdaten in das Fachverfahren.
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