Sonntag, 1. Juni 2025

HepbergFörderbescheid eingetroffen

[20.09.2021] Die Gemeinde Hepberg hat jetzt einen Förderbescheid des bayerischen Staatsministeriums für Digitales erhalten. Im Rahmen des Programms Digitales Rathaus unterstützt die Förderung die bayerische Gemeinde dabei, die von der Verwaltung angebotenen Online-Dienstleistungen auszubauen.

Im Rahmen des Programms Digitales Rathaus hat das bayerische Staatsministerium für Digitales jetzt einen Förderbescheid an die Gemeinde Hepberg vergeben. Laut dem IT-Dienstleister adkomm unterstützt der Bescheid die Gemeindeverwaltung beim Ausbau ihrer Online-Dienstleistungen. Die Umsetzung sei für den Herbst terminiert.
Raimund Lindner, Bürgermeister von Hepberg, erläutert: „Mit den neuen Online-Diensten decken wir vom sicheren Behördenkontakt über Schadensmeldungen bis hin zu Wünschen und Anträgen der Bürgerschaft an die Verwaltung das gesamte Kommunikationsspektrum digital ab. Neben den klassischen Verwaltungsdiensten für Finanzen und Einwohnermeldewesen können wir mit unserem kommunalen Serviceportal künftig auch zusätzliche Dienste für die Vereine und Gewerbetreibenden anbieten.“
Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, betont bei der Übergabe des Förderbescheids: „Unsere bayerischen Kommunen sind hochmoderne Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Und genauso selbstverständlich, wie man heute per Mausklick im Internet einkaufen oder eine Reise buchen kann, wird man künftig auch seine Behördengänge online erledigen können. Es freut mich deshalb sehr, dass die bayerischen Kommunen ihre Serviceangebote zunehmend digitalisieren. Von der Anmeldung bei der Kita bis zur Vereinsförderung – solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können.“
Wie adkomm mitteilt, unterstützt der Freistaat mit dem Programm Digitales Rathaus die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufende Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem Digitalen Rathaus leiste der Freistaat einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im kommunalen Bereich.





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