Dienstag, 26. August 2025

IT-PlanungsratHamburg übergibt Vorsitz an den Bund

[14.12.2021] Die Freie und Hansestadt Hamburg zieht ein positives Resümee ihres Vorsitzjahres im IT-Planungsrat. Bei der Verwaltungsdigitalisierung seien wichtige Fortschritte erreicht worden. Im kommenden Jahr liegt der Vorsitz in dem Gremium turnusgemäß wieder beim Bund.

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird den Vorsitz im IT-Planungsrat am 1. Januar 2022 nach einem Jahr turnusgemäß an den Bund übergeben. Mit den erreichten Fortschritten bei der Verwaltungsdigitalisierung im Vorsitzjahr zeigte sich die Freie und Hansestadt nach Angaben des Amts für IT und Digitalisierung in der Hamburger Senatskanzlei zufrieden. „Hamburg hat in einer für das ganze Land angespannten Corona-Lage den Vorsitz übernommen“, meint Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei und Vorsitzender des IT- Planungsrats. „Es ist uns gelungen, Impulse der Gesellschaft aufzunehmen, die Modernisierung der Verwaltung voranzutreiben und Konzepte zur weiteren Beschleunigung der Digitalisierung anzugehen. Diesen Schwung werden wir in das kommende Jahr mitnehmen.“ Gerade mit Blick auf die nahende Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werde 2022 eine weitere Kraftanstrengung von Bund und Ländern nötig sein.
„Die Freie und Hansestadt Hamburg hat in ihrem Vorsitzjahr einen herausragenden Job gemacht und viele wichtige Impulse gesetzt“, lobt auch Bundes-CIO Markus Richter. „Ich freue mich, dass der Bund daran im nächsten Jahr nahtlos anknüpfen kann und gemeinsam mit den Ländern die Verwaltungsdigitalisierung weiter vorantreiben wird. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung setzt hierfür neue Maßstäbe.“

OZG beschleunigt umsetzen

Die Corona-Pandemie habe das zweite Jahr in Folge gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist, so Annette Schmidt, Präsidentin der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Dem bestehenden Nachholbedarf habe der IT-Planungsrat 2021 Rechnung getragen und nicht nur weitere Grundlagen für eine zügige Umsetzung des OZG geschaffen, sondern auch wichtige Weichen gestellt, um die Verwaltungsdigitalisierung darüber hinaus voranzutreiben.
Die Beschleunigung der OZG-Umsetzung und die fristgerechte Bereitstellung der digitalisierten Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen sei übergeordnetes Ziel des IT-Planungsrats. Mit dem Konjunkturpaket des Bundes und dem damit verbundenen Einer-für-Alle-Prinzip sei die gesamte Umsetzungsmodalität neu definiert worden. Hamburg habe sich während seines Vorsitzes dafür eingesetzt, dass die bis Ende 2022 dafür zur Verfügung stehenden Mittel maximal ertragreich genutzt werden, so die Senatskanzlei. Hierfür seien 2021 wichtige Voraussetzungen geschaffen worden, etwa ein EfA-Anforderungskatalog oder ein Marktplatz für die zukünftige Nachnutzung der Online-Dienste durch Länder und Kommunen (wir berichteten). „Die Entwicklung der Dienste läuft auf dieser Basis in allen Ländern nun unter Hochdruck“, teilt die Hamburger Senatskanzlei mit. „Die überwiegende Zahl der neuen digitalen Verwaltungsleistungen ist dabei im Laufe des kommenden Jahres zu erwarten, wenn die aktuell laufenden Umsetzungsprojekte live gehen werden.“
Neben dem OZG galt es 2021 auch, das laufende Großprojekt Registermodernisierung sicher durch pandemiebedingt unruhiges Fahrwasser zu steuern. Das Koordinierungsprojekt zur Registermodernisierung, in dem Hamburg gemeinsam mit dem Bund und Bayern die Federführung innehat, erarbeitet laut der Senatskanzlei aktuell ein technisches Architekturmodell und einheitliche Standards für eine rechtlich abgesicherte und modernisierte Registerlandschaft.

Start-ups ins Boot holen

2021 wurden laut der Hamburger Senatskanzlei außerdem innovative neue Themen in Diskussion und Umsetzung gebracht. Dazu gehöre insbesondere die Kooperation mit externen Innovatoren und Start-ups. Eine Arbeitsgruppe unter Führung Hamburgs habe dazu einen umfangreichen Abschlussbericht mit Wegen und Ideen für eine Zusammenarbeit vorgelegt. Flankierend habe der IT-Planungsrat bei seiner Sitzung im Oktober dieses Jahres die Prüfung einer Übernahme der französischen Regelung zur Aufhebung der Ausschreibungspflicht bis 100.000 Euro für innovative Produkte und Dienstleistungen für den Bereich Digitalisierung in Deutschland beschlossen. Außerdem seien Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit von Bund und Ländern im Zusammenhang mit externen Innovatoren und Start-ups verabschiedet worden.

Frische Impulse für die Sitzungspraxis

Um die Arbeit des IT-Planungsrats zu beleben und um neue Impulse anzureichern, hat Hamburg in seinem Vorsitzjahr nach eigenen Angaben zudem verschiedene externe Keynote-Speaker ins Boot geholt. Angeregt durch einen Vortrag von Professor Peter Parycek, Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT beim Fraunhofer-Institut FOKUS, sei etwa ein Beschlusspapier mit Empfehlungen zur Beschleunigung der Digitalisierung und zur Weiterentwicklung der Digitaltauglichkeit von Gesetzen und Verwaltung entwickelt worden. Denn der Übergang zu einem vorrangig digitalen Verwaltungshandeln stelle eine erhebliche Herausforderung dar, die nicht ohne eine Weiterentwicklung des Rechts bewältigt werden kann. Die Empfehlungen könnten gerade mit Blick auf die beginnende neue Legislaturperiode im Bund wegweisend sein.





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