AsylKabinett beschließt Beschleunigung
Die Bundesregierung hat gestern (9. Dezember 2015) den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken beschlossen. „Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die ankommenden Personen schnell und identitätssichernd zu registrieren“, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. „Wir müssen wissen, welche Flüchtlinge nach Deutschland kommen und wir wollen entscheiden, wo ihr Asylverfahren durchgeführt wird. Die Daten werden dann unmittelbar elektronisch den berechtigten öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Damit werden wir schneller bei der Erfassung. Beides wird also dazu beitragen, die Asylverfahren zu beschleunigen und das Flüchtlingsaufkommen besser zu steuern.“ Der Entwurf greift Kriterien auf, die der IT-Planungsrat in seiner Sondersitzung am 30. November vereinbart hat (wir berichteten). Laut dem Entwurf sollen die bereits heute im Ausländerzentralregister zu speichernden Grundpersonalien für Asyl- und Schutzsuchende sowie unerlaubt eingereiste und unerlaubt aufhältige Personen ergänzt werden. Dazu zählen die zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhobenen Fingerabdruckdaten, der Staat, aus dem die Einreise erfolgt ist, Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Informationen zu durchgeführten Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Für Asyl- und Schutzsuchende sollen zudem Informationen gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Die Daten sollen möglichst beim ersten Kontakt erhoben und in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. An dieses Kernsystem können laut dem Entwurf alle zur Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden oder unerlaubt eingereisten und unerlaubt aufhältigen Personen befugten Stellen Daten übermitteln. Um Doppelregistrierungen zu verhindern, werden die Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (Fast-ID) ausgerüstet. Daten aus dem Kernsystem können alle öffentliche Stellen beziehen, die diese Informationen für ihre Aufgabenerfüllung benötigen. Außerdem sollen diese Behörden Daten aktualisieren oder übermitteln können. Die Asylsuchenden erhalten eine mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltete Bescheinigung als papierbasiertes Dokument. Der Ankunftsnachweis soll von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unverzüglich nach der erkennungsdienstlichen Behandlung ausgestellt werden. Ferner soll ein an das Konsultations-Verfahren zentraler Behörden (KZB-Verfahren) angelehnter Sicherheitsabgleich geschaffen werden. Sicherheitsbehörden sollen so frühzeitig überprüfen können, ob zu einer Person schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen. Dieser Sicherheitsabgleich soll unverzüglich nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem erfolgen. Die Wirksamkeit der mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossenen Maßnahmen soll nach einer Anlaufzeit überprüft werden. Der Gesetzentwurf enthält deshalb eine Evaluierungsklausel. (ve)
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