DATABUNDKritik an FIT-Store
Der DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Software-Hersteller für den öffentlichen Sektor, lehnt das Eckpunktemodell des IT-Planungsrats zu einem App-Store für die Verwaltung, dem so genannten FIT-Store (wir berichteten), in einer offenen Stellungnahme ab. Auch das ihm zugrunde liegende Prinzip Einer für Alle, das der neue Bundes-CIO Markus Richter geprägt hat, wird verworfen. Zwar könne eine Download-Station nach dem Modell der weltbekannten App-Stores ein Gewinn für Transparenz, Wettbewerb und Standardisierung sein und eröffne auch hinsichtlich des Vergaberechts neue Perspektiven. Und auch die Idee einer nachhaltigen Standardisierung mit einem hohen Grad an bundeseinheitlichen IT-Produkten sei begrüßenswert. Gegen das Einer-für-alle-Prinzip wendet sich der Verband jedoch strikt, weil es die von den Mittelständlern bereits geleisteten Investitionen und die auf dem Markt etablierten Lösungen obsolet machen würde.
Der FIT-Store und das Einer-für-alle-Prinzip verstehen sich als zentraler Anlaufpunkt für digitale Verwaltungsdienste, die augenblicklich im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entstehen und bis Ende 2022 verfügbar sein sollen. Der Store will vor allem Ländern und Kommunen einen kostengünstigen Zugang zu den Digitallösungen verschaffen.
Benachteiligung etablierter Lösungen
Der DATABUND kritisiert insbesondere, dass die Vorschläge die Notwendigkeit verschiedener IT-Lösungen außer Acht lassen. Die Ansprüche kleiner Gemeinden und die einer Großstadt ließen sich nicht harmonisieren, sondern nur von unterschiedlichen Software-Lösungen bedienen. „Nur der Wettbewerb verschiedener Lösungen sorgt für einen Innovationsdruck auf die angebotenen Lösungen, ständig aktuelle Technologien und Trends zu adaptieren und die angebotenen Preise zu überprüfen“, heißt es in der Stellungnahme. Da die Einer-für-alle-Projekte in der Regel von den öffentlichen Landesdienstleistern umgesetzt würden, resultiere hieraus eine wirtschaftliche Benachteiligung für alle etablierten Lösungen, etwa denen der DATABUND-Mitglieder. Dies komme einem „Berufsverbot der etablierten Software-Hersteller“ gleich.
Ähnlich vehement klingen die vom Verband reklamierten Sicherheitsbedenken: Der Staat würde „alles auf eine Karte setzen“, da fehlerhafte Einzellösungen bundesweite Auswirkungen hätten und zu einem „digitalen Lockdown der Verwaltung“ führen könnten. Auch seien Zentrallösungen im Fall von Hacker-Angriffen besonders anfällig, vor allem wenn es um sensible Bürgerdaten ginge. „Nur mit einer Vielfalt der Lösungen und einem Plan B erhält der Staat seine Souveränität und Handlungsfähigkeit.“
Fehlen von Legitimation
Kritisiert wird auch, dass konkrete Definitionen zur postulierten Standardisierung fehlen, die seitens des IT-Planungsrats stets als Allheilmittel gegen den föderalen Wildwuchs bei den IT-Lösungen betrachtet wird. Insbesondere die Fachverfahrenshersteller hielten an den XÖV-Standards fest (wir berichteten) und wenden sich gegen FIM-Module, denen „aus Marktsicht jegliche Legitimation“ fehle. Des Weiteren heble die jetzige Konzeption des FIT-Store die in Deutschland und der EU vorgeschriebene Vergaberechtsfreiheit aus, indem dort von Bund und Ländern entwickelte und von der FITKO finanzierte IT-Lösungen angeboten würden.
In seiner Stellungnahme schlägt der DATABUND abschließend das Alternativkonzept eines „App-Store für erfolgreiche und schnelle Digitalisierung“ vor und fordert einen grundsätzlich offenen Zugang zum App-Store für alle Software-Anbieter. Auch solle es keine Beschränkungen „für bestimmte Lösungen oder der Menge von Lösungen für eine Zweckerfüllung“ geben. Das heißt, dass im Store grundsätzlich ein Wettbewerb ähnlicher Lösungen erlaubt sein soll. Darüber hinaus halten die IT-Mittelständler eine Festlegung von Standards und Interoperabilität für notwendig. Die Unterstützung dieser Standards solle als Zugangsvoraussetzung zum App-Store gelten.
Weitere Forderungen lauten: 100-prozentige Preistransparenz aller angebotenen Lösungen, keine Abrechnung von Leistungen am App-Store vorbei, keine Vertragsbindung und keine staatliche Finanzierung einzelner Lösungen im App-Store, „sondern Budget für Kommunen, die sich damit eine für sie passende Lösung im App-Store auswählen“ können. Zudem solle Vergaberechtsfreiheit herrschen.
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