Dienstag, 3. Februar 2026

BerlinLeitlinien für Bürgerbeteiligung

[15.07.2019] In Berlin sind mit dem jetzt vorgestellten Leitlinien-Dokument die Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung geschaffen worden. In die Erarbeitung waren Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit eingebunden.
Berlin: Dritte Werkstatt zur Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung.

Berlin: Dritte Werkstatt zur Erarbeitung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung an der Stadtentwicklung.

(Bildquelle: Christof Rieken)

Berlins Bürger sollen sich besser an Stadtentwicklungsprozessen und -projekten beteiligen können. Dabei sollen Leitlinien helfen, die jetzt veröffentlicht wurden. Die Leitlinien selbst sind bereits ein Produkt erfolgreicher Beteiligung, heißt es in einer Pressemeldung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Ein eigens eingesetztes Arbeitsgremium aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung habe 18 Gremiumssitzungen, drei öffentliche Werkstätten sowie eine umfangreiche Online-Beteiligung durchgeführt. Fragen und Anregungen von rund 1.000 Berlinern sind laut der Pressemeldung aufgenommen und ausgewertet worden. In vier Veranstaltungen diskutierten 90 Vertreter aus den Bereichen Fachöffentlichkeit, Wirtschaft und Verwaltung, Soziales und Zivilgesellschaft die Leitlinien mit dem Gremium.
Nach Angaben der Pressemeldung enthält das Dokument neun Grundsätze, die festlegen, wie Partizipation ablaufen soll. Es gehe um besseren Zugang zu Informationen, um mehr Verständnis füreinander und darum, dass Interessen frühzeitig eingebracht und diskutiert werden können. Bestimmten Zielgruppen soll der Zugang zur Beteiligung erleichtert werden. Auch eine verbindliche Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung gehöre dazu. Fünf Instrumente sollen dabei helfen, die Grundsätze anzuwenden. Dazu gehören unter anderem eine zentrale Anlaufstelle, eine landesweite Vorhabenliste sowie ein Beteiligungsbeirat. Damit die Umsetzung noch in der Legislaturperiode begonnen werden kann, hat der Senat laut der Pressemeldung in seinem Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 beschlossen, die Haushaltsansätze für Beteiligung in einem ersten Schritt um insgesamt 2,2 Millionen Euro zu erhöhen, davon 400.000 Euro für die zentrale Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung und 1,8 Millionen Euro für die Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung der Bezirke.
Ziel der Leitlinien sei es, Beteiligung langfristig zu verankern und Konflikte frühzeitig zu moderieren. Beteiligungsverfahren erhielten durch die Leitlinien eine Struktur und eine Qualitätssicherung. Bürgern werde der Dialog mit Politik und Verwaltung erleichtert. Um dies zu erreichen, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen laut eigenen Angaben in einem nächsten Schritt unter Mitwirkung des Arbeitsgremiums und gemeinsam mit räumlich planenden Verwaltungen und Ämter ein Umsetzungskonzept erstellen.





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