Kreis Anhalt-BitterfeldOnline zum Führerschein
Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Anhalt-Bitterfeld können ihren Führerscheinantrag nun vollständig digital abwickeln. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales berichtet, ist Anhalt-Bitterfeld der erste Landkreis in Sachsen-Anhalt, der diesen federführend von Hessen entwickelten Online-Dienst vollständig umgesetzt hat. Anlässlich dessen stattete die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Lydia Hüskens, dem Landratsamt in Köthen einen Besuch ab, bei dem sie sich über die Abläufe bei der Antragsbearbeitung informierte. Nach den Worten der Ministerin erfolgen Beantragung, Bezahlung und die weitere Bearbeitung des Führerscheinantrags vollständig digital. Auch die Komponente ePayLSA zur Erhebung und Bezahlung von Gebühren wurde in diesem Zusammenhang erstmals im Land Sachsen-Anhalt eingesetzt. Das alte Führerscheindokument muss dann nur noch von der Fahrerlaubnisbehörde entwertet werden, was problemlos bei der Abholung des neuen Führerscheins erfolgen kann. „Das bringt einen echten Mehrwert für Antragsteller und Verwaltung gleichermaßen, da der Aufwand für beide Seiten deutlich reduziert wird“, so Hüskens.
Unterstützung für Kommunen
Schrittweise soll es immer mehr Online-Dienste in der Kreisverwaltung geben, erklärte Landrat Andy Grabner, sodass fast alles von zu Hause aus erledigt werden könne. Neben Ersterwerb und Umtausch von Führerscheinen können bereits jetzt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) online beantragt werden. Die entsprechenden Module sind über die Homepage des Landkreises erreichbar.
Die Digitalministerin adressierte auch die anderen Verwaltungen in Sachsen-Anhalt. Wie die zurückliegenden vier Jahre gezeigt hätten, sei die öffentliche Verwaltung in Krisen deutlich weniger anfällig und bleibe handlungsfähig. „Darum appelliere ich an alle Verwaltungen, dem Köthener Beispiel zu folgen und den Digitalisierungsprozess weiter zügig voranzutreiben“, betonte sie. Das Land leiste dabei Unterstützung. „Fest steht, dass wir den Kommunen diesen Online-Dienst bis zum 31.12.2026 kostenfrei zur Verfügung stellen“, so Hüskens abschließend.
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