Amt Lützow-LübstorfOnline zur Genehmigungsfreistellung

Der neue OZG-Dienst zur digitalen Genehmigungsfreistellung soll für mehr Effizienz bei einfachen Bauvorhaben sorgen.
(Bildquelle: Romolo Tavani/123rf.com)
Seit Ende März können Bürger und Unternehmen im Rahmen eines Bauvorhabens eine Genehmigungsfreistellung online beantragen. Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mitteilt, wurde das Verfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführend vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
Im Amt Lützow-Lübstorf im Kreis Nordwestmecklenburg wurde es nun erstmals live geschaltet. Vom Einreichen der Unterlagen über den Nachrichtenaustausch mit dem Bauamt bis hin zum Erhalt des Bescheids kann das Verfahren dort vollständig digital abgewickelt werden. War es bislang erforderlich, die Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung beim Amt einzureichen, können laut BMI jetzt alle Unterlagen im Online-Dienst hochgeladen und ergänzende Angaben zu Bauherr und Bauvorhaben eingegeben werden. Sollte eine Genehmigungsfreistellung im lokalen Bauamt abgelehnt und doch eine Baugenehmigung notwendig werden, könne der Online-Dienst die Unterlagen digital an die zuständige regionale Bauaufsichtsbehörde weiterleiten. Im Fall Lützow-Lübstorf sei dies bereits möglich, da seit Jahresbeginn auch der Antrag für eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde im selben Landkreis online gestellt werden kann.
Rainer Kloth, Amtsvorsteher im Amt Lützow-Lübstorf, erhofft sich durch den Online-Dienst vor allem Transparenz, mehr Bürgernähe und Zeitgewinn: „Viele Bauvorhaben in B-Plangebieten sollen dann mit jederzeit abrufbarem Wissen um Realisierbarkeit, Bearbeitungsstand, eventuell offener Nachforderungen und wesentlich verbesserter Kommunikation der einzelnen beteiligten Behörden viel effizienter ablaufen. Das wünschen wir uns und den Bauherren.“
Von der Lösung für die digitale Genehmigungsfreistellung sollen nach Angaben des BMI bald weitere Ämter und Städte in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Das Land stelle den Dienst zudem nach dem Prinzip Einer für Alle (EfA) zur Verfügung. Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hätten sich bereits dazu entschieden, die Lösung zu übernehmen, weitere Bundesländer zeigten ebenfalls Interesse. Dazu seien lediglich einige Anpassungen an die jeweiligen Landesbauordnungen notwendig.
https://www.luetzow-luebstorf.de
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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