Donnerstag, 2. Juli 2026

KasselPilot für Online-Sozialhilfe

[03.05.2023] In Kassel können existenzsichernde Leistungen jetzt online beantragt werden. Entwickelt wurden die Services im Rahmen der OZG-Umsetzung federführend vom Land Nordrhein-Westfalen, Kassel hat sich als Pilotkommune engagiert.

Das Sozialamt der Stadt Kassel bietet Bürgerinnen und Bürgern, die erstmals existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialbuch (SGB) XII beantragen, einen neuen Online-Service an. Dieser ist nach Angaben der Stadt verfügbar für die Leistungen „Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII“.
Die Online-Anträge für existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII wurden in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführend vom Land Nordrhein-Westfalen entwickelt und über die Sozialplattform zur Verfügung gestellt. Das Land Hessen hat sich für die Nachnutzung dieser Services entschieden. Da sich die Stadt Kassel hier als Pilotkommune engagiert hat, gehört sie eigenen Angaben zufolge nun zu den ersten Sozialhilfeträgern in Hessen, die diese neuen Services anbieten kann.
Wie die Stadt weiter mitteilt, führt der Online-Service antragstellende Personen Schritt für Schritt durch die für eine qualifizierte Bearbeitung erforderlichen Fragestellungen und weist auf einzureichende Unterlagen hin. Diese können im Rahmen der Antragstellung hochgeladen und eingereicht werden. Antragstellende können somit dazu beitragen, dass eine möglichst reibungslose Bearbeitung erfolgen kann. „Für die abschließende zeitnahe Entscheidung über einen Antrag ist es hilfreich, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind“, sagt Sozialamtsleiterin Anja Deiß-Fürst. „So können Rückfragen und damit zeitliche Verzögerungen vermieden werden.“
Um die Online‐Services nutzen zu können, werde aktuell ein Ausweis mit freigeschalteter eID-Funktion (eID) oder ein BundID-Konto benötigt. Um Unterlagen für die erstmalige Antragstellung, aber auch im laufenden Leistungsbezug, nach- oder einzureichen, könne der digitale Posteingang des Sozialamts genutzt werden.
In naher Zukunft werden nach Angaben der Stadt weitere Online-Services zur Verfügung gestellt, insbesondere für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Übernahme von Mietrückständen und Leistungen für Bildung und Teilhabe.





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