Freitag, 9. Mai 2025

BundRecht auf Internet und Telefon

[09.05.2022] Die Bundesregierung hat die Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) beschlossen. Der BREKO sieht die Verordnung kritisch: Der Verzicht auf Satelliten-Internet bei der TKMV-Umsetzung gefährde den zügigen Glasfaserausbau.
Dass die TK-Mindestversorgungsverordnung Satelliten-Internet nicht einbezieht

Dass die TK-Mindestversorgungsverordnung Satelliten-Internet nicht einbezieht, gefährdet laut BREKO die schnelle Realisierung eines flächendeckenden Glasfaserausbaus.

(Bildquelle: aapsky/123rf.com)

Die TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Damit ist die Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe konkretisiert und das individuelle Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten ausgestaltet. Dies meldet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die von der Bundesnetzagentur erstellte TK-Mindestversorgung legt fest, welche Anforderungen die Dienste erfüllen müssen. Die Werte für Download, Upload und Latenz seien anhand von Gutachten ermittelt worden und berücksichtigten die Versorgungslage in Deutschland. Die Werte sollen jährlich überprüft und entsprechend der Entwicklung der Versorgungslage angepasst werden. Der voranschreitende Gigabitausbau wird voraussichtlich dafür sorgen, dass die festgelegten Werte in den kommenden Jahren ansteigen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Grundversorgung der Verbraucher jederzeit den aktuellen Bedürfnissen entspricht, so das BMDV.
Die Verordnung bedarf noch des Einvernehmens mit dem Digitalausschuss des Bundestags sowie der Zustimmung des Bunderats. Aufgrund der erforderlichen Sorgfalt bei der erstmaligen Erstellung der TKMV wird die Verordnung voraussichtlich nicht wie im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten können. Da sich der Anspruch jedoch bereits unmittelbar aus dem TKG ergibt, ändert sich für die Bürger nichts: Schon jetzt können sich Betroffene an die Bundesnetzagentur wenden, die das im TKG geregelte Verfahren einleitet.

Zügiger Glasfaserausbau gefährdet

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) hat sich bereits zu der vom Bundeskabinett beschlossenen TK-Mindestversorgungsverordnung zu Wort gemeldet. Mit dem Vorschlag gelinge es der Bundesregierung nicht, die Türen für eine möglichst schnelle Gewährleistung einer Internet-Grundversorgung für alle zu öffnen. Stattdessen werde das Gegenteil erreicht, indem das Bundeskabinett die Realisierung der Grundversorgung durch Satelliten-Internet praktisch ausschließe. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur die Einbeziehung von Satellitenlösungen vorgeschlagen, diese Möglichkeit habe das Kabinett jedoch ausgeschlossen.
Der BREKO sieht nun die im Rahmen der BMDV-Gigabitstrategie gesetzten Ziele für den flächendeckenden Glasfaserausbau (wir berichteten) gefährdet. Ohne die Nutzung von Satelliten-Internet für die Umsetzung der Internet-Grundversorgung werde der Glasfaserausbau verzögert, weil ohnehin knappe Baukapazitäten neu priorisiert werden müssten, um die Grundversorgung sicherzustellen.
Ein Umschwenken ist aus Sicht des BREKO dringend notwendig. Nur mit Einbeziehung von Satelliten-Internet sei es möglich, die digitale Teilhabe für alle Bürger schnell und unbürokratisch sicherzustellen, ohne den Glasfaserausbau infrage zu stellen. Bundestag und Bundesrat müssten das bei ihren anstehenden Beratungen zur Verordnung berücksichtigen, so der BREKO.





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