BSISicherheitsempfehlungen für IT-Hersteller
Qualitätsmängel in Soft- und Hardware-Produkten erhöhen die Angriffsfläche für Cyber-Kriminelle und gefährden damit ganze IT-Infrastrukturen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) appelliert an die Hersteller von IT-Produkten, Sicherheitsaspekte bereits bei der Entwicklung stärker zu berücksichtigen und die Geräte in einer sicheren Konfiguration auszuliefern. Nun hat die oberste deutsche Sicherheitsbehörde gemeinsam mit ihren Partnerbehörden in den USA (CISA), Kanada (CCCS), Großbritannien (NCSC UK), den Niederlanden (NCSC NL), Australien (ACSC) und Neuseeland (CERT-NZ) ein Papier mit Empfehlungen für IT-Hersteller veröffentlicht. Demnach sollten die wichtigen Grundsätze Security by Design (IT-Produkte schon durch ihre Konzeptionsweise so unempfindlich gegen Angriffe wie möglich machen) und Security by Default (die sichersten Einstellungen als Standardkonfiguration wählen) stärker in die Produktentwicklung implementiert werden. Die Handreichung gibt konkrete Hinweise zur Umsetzung dieser Prinzipien und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie wichtig ein hoher Stellenwert der IT-Sicherheit bei der Entwicklung und Auslieferung der Produkte ist, so das BSI in seiner Pressemeldung zur neuen Publikation. Daneben fordern die Cyber-Sicherheitsbehörden, dass die sicherheitsrelevanten Produkteigenschaften für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar und verständlich sein sollen. In Deutschland steht dazu bereits das IT-Sicherheitskennzeichen des BSI zur Verfügung, das entsprechende Orientierung bietet. Mit dem Cyber Resilience Act (Gesetz über Cyberresilienz) stellt zudem auch die Europäische Union die Cyber-Sicherheit von IT-Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus in den Mittelpunkt der aktuellen Gesetzgebung. Die gemeinsame internationale Veröffentlichung verdeutlicht aus Sicht des BSI, dass Fragen der IT-Sicherheit nur im Verbund mit gleichgesinnten internationalen Partnern gelöst werden können. Sie unterstreicht zudem die Bedeutung des Themas und den dringenden Handlungsbedarf.
Handreichung: Security-by-Design and -Default
Informationen zum Cyber Resilience Act der EU
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