Freitag, 13. März 2026

BundesmeldegesetzStädtetag begrüßt Vorschriften

[29.10.2015] Im November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Laut dem Deutschen Städtetag wird es in den Kommunen Bürokratiekosten senken und Verwaltungsabläufe vereinfachen.

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht in Deutschland geben. Der Deutsche Städtetag begrüßt die neuen Vorschriften. Aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes trägt das Bundesmeldegesetz dazu bei, in den Kommunen Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. „Mit dem Gesetz wurden wesentliche Forderungen des Städtetages zum Melderecht umgesetzt“, sagt Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Das Bundesgesetz ist ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger, die über die Weitergabe ihrer Daten selbst wirksam bestimmen können. Damit werden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und die missbräuchliche Weitergabe von Daten verhindert.“ Das Gesetz sehe beispielsweise eine vom Städtetag geforderte Einwilligungsregelung bei der Weitergabe von Daten zu Werbezwecken und für den Adresshandel vor. Betroffene müssen der Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich zustimmen. Beantragen Firmen eine Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke, müssen sie das künftig zweifelsfrei angeben. So ist wiederum die Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Eine Entlastung stellt laut dem Deutschen Städtetag vor allem der vorausgefüllte Meldeschein dar. Er muss bis zum 1. Mai 2018 von allen Bundesländern verpflichtend eingeführt werden. Im Falle einer Anmeldung werden die Meldedaten im automatisierten Verfahren von der bislang zuständigen Meldebehörde bereitgestellt. Eine erneute Datenerfassung bei der Anmeldung wird damit unnötig. Positiv bewertet der Spitzenverband außerdem ein neues Verfahren des Datentransfers: Die Meldedaten, die in der bisher zuständigen Meldebehörde gespeichert sind, werden automatisch zur Zuzugsmeldebehörde weitergeleitet. Der Städtetag weist aber auch darauf hin, dass die Anwendung des Bundesgesetzes in der Anfangsphase bei den Behörden mehr Beratungsaufwand und für die Bürger mehr Wartezeiten bedeuten kann.





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