Montag, 29. Juni 2026

EDV ErmtraudTSE-Meldung per Online-Formular

[02.08.2022] Zum Jahresbeginn 2023 muss die elektronische Kasse über eine rechtssichere technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die dem Finanzamt zu melden ist. Dafür stellt das Unternehmen EDV Ermtraud nun ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Die elektronische Kasse muss zum Jahresbeginn 2023 über eine rechtssichere technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die dem Finanzamt zu melden ist. Um eine vollständige Meldung zu ermöglichen, hat das Unternehmen EDV Ermtraud ein Formular mit den Pflichtangaben zu Kassensystem und TSE erarbeitet, das es sowohl den Nutzern seiner Gebührenkasse TopCash als auch anderen Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen zur Verfügung stellt.
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung regelt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ aus dem Jahr 2016, konkretisiert mit der Kassensicherungsverordnung und Abgabenordnung. Die Regelungen schreiben für elektronische Kassensysteme eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ vor. Wie EDV Ermtraud mitteilt, wird diese im Rahmen der Fiskalisierung bei Kassenprüfungen durch die Finanzbehörden ausgelesen. Da das ELSTER-Portal kein Formular zur Online-Meldung anbiete, könnten die Finanzverantwortlichen derzeit die Meldung nur formlos abgeben, meldet das Unternehmen.

Für netzwerk- sowie cloudbasierte TSE nutzbar

Das von EDV Ermtraud bereitgestellte Formular enthalte unter anderem Felder für die Art des Aufzeichnungssystems, zum Beispiel „serverbasierte Kassensoftware TopCash“ oder „Registrierkasse“, die Zertifizierungs-ID, Seriennummer der TSE sowie dieser zugeordnete Buchungskassen. Sowohl unter Verwendung einer netzwerkbasierten TSE als auch bei einer cloudbasierten TSE sei es dabei möglich, mehrere Kassen einer TSE zuzuordnen, meldet EDV Ermtraud. Für Prüfer der Finanzbehörden seien auch das Einführungsdatum des Systems sowie die Betriebszeiten bestimmter Kassen relevant. Zudem wird hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen als juristische Personen öffentlichen Rechts, die ab Jahresbeginn 2023 greift, die saubere Leistungsabgrenzung gefordert. Das Formular steht auf der Unternehmeswebsite zum Download bereit.





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