Mittwoch, 27. August 2025

WiesbadenZweites Self-Service-Terminal

[03.08.2023] Aufgrund der großen Beliebtheit des im Februar 2022 aufgestellten Self-Service-Terminals hat die Stadt Wiesbaden ein zweites installiert. Damit ist sie nicht zuletzt auf die neuen gesetzlichen Vorgaben zu biometrischen Passfotos vorbereitet.

In Wiesbaden verfügt das Bürgerbüro jetzt über ein zweites Self-Service-Terminal, das der Erfassung biometrischer Daten dient. Das erste Terminal wurde im Februar 2022 installiert. Aufgrund der hohen Nutzungszahlen wurde ein weiteres Terminal zur Deckung des Bedarfs bestellt, so die Stadt Wiesbaden. „Bürgerinnen und Bürger können mit dem Self-Service-Terminal vor Ort biometrische Passbilder machen, eigenständig Fingerabdrücke und auch eine digitale Unterschrift abgeben“, berichtet Maral Koohestanian, Dezernentin für Smart City, Europa und Ordnung, die sich über die große Beliebtheit dieses Angebots freut. „Im Durchschnitt wurde das Self-Service-Terminal in der Vergangenheit bei jeder dritten Bestellung von Ausweisdokumenten genutzt und die Tendenz ist weiter steigend.“
Wer auf das Mitbringen von Passfotos verzichten möchte, kann den Service für eine Gebühr von 7,80 Euro in Anspruch nehmen, hießt es in der Pressemeldung der hessischen Landeshauptstadt. Mit dem Angebot werde auch die Bearbeitungszeit am Beratungsplatz verkürzt. Das Self-Service-Terminal ist barrierefrei, stellt sich automatisch auf die Körpergröße der jeweiligen Person ein und leitet durch die einzelnen Schritte im Prozess – auch mehrsprachig. Die erfassten Daten werden anschließen medienbruchfrei an die Serviceberaterinnen und Serviceberater übermittelt. Es bestehe die Möglichkeit, die Daten für unterschiedliche Ausweisdokumente zu verwenden. Die Bezahlung könne zusammen mit den Gebühren für die Ausweisdokumente direkt am Beratungsplatz erfolgen. „Das zweite Self-Service-Terminal ist ein wichtiger Schritt in Vorbereitung auf die ab Mai 2025 bestehende Vorgabe des Gesetzgebers, dass grundsätzlich nur noch digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitete Lichtbilder im Bestellprozess für hoheitliche Dokumente akzeptiert werden sollen“, erläutert Koohestanian.





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