E-GovernmentStrategie für Berlin

Eine E-Government-Strategie soll als strategische Säule für eine zukunftsorientierte und nachhaltige E-Government-Entwicklung in Berlin dienen.
(Bildquelle: Susanne Hammel/pixelio.de)
Der Berliner Senat hat auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel eine Berliner E-Government-Strategie (BEGS) zur Kenntnis genommen. Diese legt die Weiterentwicklung elektronischer Behördengänge und den Einsatz moderner Informationstechnik in der Berliner Verwaltung für die Jahre 2015 bis 2017 fest. Die BEGS legt laut der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht nur strategische Leitlinien für E-Government-Vorhaben fest. Sie unterstreiche auch Einzelprojekte von landesweiter Bedeutung, wie die Einführung der elektronischen Akte, die Konsolidierung der Server-Struktur des Landes und die Standardisierung der IT-Arbeitsplätze. Darüber hinaus stehe die Nutzerorientierung für Bürger, Unternehmen und Verwaltung im Fokus, etwa durch die Weiterentwicklung des Bürgertelefons 115, mobiler Dienste und des Anliegen-Managements für die Berliner Ordnungsämter. Eine wichtige Voraussetzung sei die Verabschiedung eines E-Government-Gesetzes für die Berliner Verwaltung, passgenaue Bereitstellungen von IT-Kompetenzen, eine strategische Neuausrichtung der IT-Steuerung sowie die Straffung der IT-Strukturen in der Berliner Verwaltung. Die Zielstellungen und Maßnahmen der BEGS seien in die strategischen Vorgaben zur E-Government-Entwicklung auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene eingebettet. Dadurch werden laut der Meldung bestehende Übereinstimmungen, erforderliche Abstimmungen und zu berücksichtigende Abhängigkeiten in der künftigen E-Government-Politik transparent. Ebenso werden parallele und divergente Entwicklungen der Verwaltungsebenen vermieden. Durch die BEGS soll Berlin eine zweite strategische Säule für eine zukunftsorientierte und nachhaltige E-Government-Entwicklung erhalten. Das geplante E-Government-Gesetz soll die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern. Die BEGS wird vor Beschlussfassung durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
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