AsylverfahrenStand der Digitalisierung
Hartmut Schubert, Staatssekretär im Thüringer Finanzministerium, hat jetzt über die Digitalisierung des Asylverfahrens informiert (wir berichteten). Mit dem so genannten integrierten Identitätsmanagement soll Flüchtlingen bei Erstkontakt auf Basis biometrischer Merkmale eine Identität gegeben werden, die grundsätzlich als Zugangsschlüssel für alle staatlichen Leistungen und die Bearbeitung des Asylprozesses dient. Finanzstaatssekretär Schubert ist als Beauftragter des Freistaats Thüringen für E-Government und IT beziehungsweise Chief Information Officer (CIO) für die Umsetzung des entsprechenden Projektes des IT-Planungsrates zuständig. Laut dem Finanzstaatssekretär wird der Bundesrat am Freitag, 29. Januar 2016 die letzten rechtlichen Weichen zur Umsetzung des integrierten Identitätsmanagements stellen. Dann stehen das Datenaustauschverbesserungsgesetz und die Ankunftsnachweisverordnung auf der Tagesordnung. Parallel hierzu befinde sich die technische Umsetzung auf Bundesebene in der Erprobung. Mitte Februar soll der Roll-out an die Bundesländer erfolgen. Ein Kernbestandteil ist dabei das System der Ersterfassung. Sofern die Flüchtlinge nicht bereits nach dem Grenzübertritt in einer der dort eingerichteten Wartezonen oder Ankunftszentren registriert wurden, erfolgt deren Registrierung in dem jeweiligen Bundesland, dem sie im Rahmen der innerdeutschen Verteilung zugewiesen wurden. Die technische Umsetzung der Erstregistrierung erfolgt durch die dafür zukünftig zur Verfügung stehenden Personenidentifikationskomponenten (PIK). PIK sind PC-Arbeitsplätze, bestehend aus einem Laptop, einem Fingerabdruckscanner, einem Dokumentenprüfgerät, einer Kamera mit Beleuchtung, einem LTE-Router und einem Tintenstrahldrucker zum Druck des Ankunftsnachweises. Die erfassten Daten werden in einem zentralen Kerndatensystem gespeichert. Erforderliche IT-Schnittstellen für den Datenaustausch mit den Behörden werden eingerichtet.
Steuerungskreis arbeitet mit Hochdruck
Der Thüringer Finanzstaatssekretär hat für die Umsetzung des IT-Verfahrens einen spezialisierten Steuerungskreis eingerichtet. Schubert: „Gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt und IT-Spezialisten der Landesverwaltung arbeiten wir gegenwärtig mit Hochdruck an der Umsetzung des digitalen Verfahrens, um für Thüringen ein effektives und schnelles Asylverfahren sicherzustellen. Dies entlastet künftig die Arbeit der Landesbehörden und unterstützt die Arbeit der kommunalen Entscheidungsträger im Asylprozess.“ Und weiter: „Es zeigt sich, dass Thüringen gut beraten ist, seine E-Government-Strukturen zu stärken und ein leistungsfähiges Landesdatennetz bereitzustellen. Die Zukunft einer optimalen Verwaltungsarbeit liegt in einer effizienten Informationstechnik.“ Der Bund hat laut dem Thüringer Finanzministerium 600 PIK für die Bundesländer beschafft und stellt sie den Ländern kostenfrei zur Verfügung. Die Verteilung erfolge nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel. Verteilung und Einsatz der PIK wird vom Landesverwaltungsamt koordiniert. Nach vorläufiger Einschätzung des Landesverwaltungsamtes reicht die Anzahl der PIK aus, um eine Registrierung von 450 bis 500 Flüchtlingen pro Tag zu gewährleisten. Eine weitergehende Beschaffung sei über einen Rahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren (BMI) mit der Bundesdruckerei im Bedarfsfall kurzfristig möglich, die Stückkosten liegen bei rund 17.000 Euro. Nach der vorläufigen Planung des BMI beziehungsweise des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) startet der System-Roll-out in Thüringen Anfang Juni 2016. Bedienstete der Bundesdruckerei werden die Systeme aufbauen, einrichten und die Mitarbeiter einweisen, die Startphase werde ebenfalls vor Ort begleitet.
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