InterviewWechsel zur Glasfaser jetzt

Dr. Martin Fornefeld: Der Glasfaserausbau ist Wirtschaftsförderung at its best.
(Bildquelle: MICUS Strategieberatung GmbH)
Herr Dr. Fornefeld, das Bundesförderprogramm für den Breitband-Ausbau wurde Mitte des Jahres auf vier Milliarden Euro aufgestockt. Gibt es neue Aspekte im Programm?
Für uns ist die entscheidende Neuerung die Förderfähigkeit von Gewerbegebieten. Bislang waren sie als Einzelanträge nicht förderfähig, was wir bereits im Januar diesen Jahres kritisiert haben. Daher freut es uns umso mehr, dass nun auch die Bereiche mit der größten Nachfrage nach Glasfaseranschlüssen gefördert werden können. Denn für viele Gewerbegebiete ist unseren Erfahrungen zufolge ein Glasfaserausbau ohne Förderung nicht zu stemmen. Im Übrigen weisen wir in unseren Studien seit Jahren darauf hin, dass der Glasfaserausbau von Gewerbegebieten der effizienteste Beitrag zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung ist. Also sozusagen: Wirtschaftsförderung at its best.
Der Netzausbau wird technologieneutral gefördert, das heißt, neben dem Aufbau einer Glasfaserinfrastruktur wird auch die Aufrüstung von Kupferkabeln unterstützt. Ist das der richtige Weg?
Die große Frage ist, wann ist der richtige Zeitpunkt, um von der bisherigen kupferbasierten Infrastruktur auf die zukunftssichere Glasfaser zu wechseln? Unsere Antwort lautet: Jetzt. Gleichwohl werden noch viele Projekte durch den so genannten Kabelverzweiger-Überbau realisiert, bei dem die Kupfer-Teilnehmeranschlussleitung beibehalten wird. Hier liegt die Annahme zugrunde, dass dies kostengünstiger sei. Das ist aber ein klarer Trugschluss, denn letztlich werden Glasfaserkabel in weiteren Ausbauschritten doch noch vom Kabelverzweiger bis zum Gebäude verlegt werden müssen.
Manche Experten erwarten, dass schnelles Internet künftig über Satellit kommt und Glasfaser nur eine Zwischenlösung ist. Wie ist Ihre Meinung?
Glasfaser wird auch in 30 Jahren noch das bevorzugte Übertragungsmedium für schnelles Internet sein. Mobilfunk, Richtfunk und der Satellit sind ebenfalls gute Lösungen, insbesondere für abseits gelegene Standorte oder als ergänzende Technologie. All diese Techniken haben aber gegenüber der Glasfaser Einschränkungen in den Anwendungsgebieten. Dies betrifft Latenzzeiten, Symmetrie und geteiltes Übertragungsmedium. Der Satellit ist sehr gut geeignet, um weit außerhalb einer Siedlungsfläche liegende Standorte schnell zu erschließen. Hier kann in wenigen Tagen eine recht performante Internet-Lösung aufgebaut werden, was im Festnetz aus Kostengründen Jahre brauchen würde.
„Eine Neuerung ist die Förderfähigkeit von Gewerbegebieten.“
Die Nachfrage der Kommunen nach Fördergeldern ist ja bereits hoch. Wie sehen das Verfahren und die Förderung konkret aus?
Es gibt drei Elemente im Bundesförderprogramm. Erstens: Die Förderung der Beratungsleistungen zur Erstellung von Ausbauplänen. Diese Leistung ist von jeder Kommune grundsätzlich beim Bund beantragbar, die Förderquote beträgt 100 Prozent. Zweitens: Die Förderung des Breitband-Ausbaus. Auch diese muss im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über eine Plattform beantragt werden. Die Förderquote beim Bund beträgt 50 Prozent. Alle Anträge müssen zu einem Stichtag vorliegen, dann wird ein Scoring vorgenommen, die Anträge mit dem höchsten Scoring-Wert erhalten die Förderzusage. Der nächste Termin ist der 28. Oktober dieses Jahres. Drittens: Anträge zum Ausbau von Gewerbegebieten können jederzeit gestellt werden. Die Bedingungen werden sich an Punkt zwei orientieren, aber noch sind die konkreten Förderbedingungen dazu nicht veröffentlicht.
Das Bundesprogramm ist mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Was wird auf Länderebene angeboten und wie wird die Kombination beantragt?
Der Bund fördert grundsätzlich 50 Prozent der beantragten Fördermittel, die Bundesländer sind aufgefordert, hier entsprechende Kofinanzierungen anzubieten. Die Landesfinanzierung unterscheidet sich im föderalen Deutschland zwischen den einzelnen Bundesländern deutlich. In Nordrhein-Westfalen beträgt der Kofinanzierungsanteil 40 Prozent. Bei der Beantragung beim Bund muss ein so genannter Letter of Intent vorgelegt werden, in dem das Land bestätigt, dass im Erfolgsfall die Kofinanzierung steht.
Was sollten Städte, Gemeinden und Landkreise, die noch keine Förderung beantragt haben, jetzt tun?
Kommunen sollten sich sofort auf den Weg machen, um Ausbauplanungen zur Förderung erstellen zu lassen. Die Gelegenheit dazu ist günstig, da diese Beratungsleistung zur Erstellung von Ausbauplänen derzeit vom BMVI zu 100 Prozent mit einem Maximalwert von 50.000 Euro gefördert wird.
Dieser Beitrag ist in der Oktober-Ausgabe von Kommune21 im Schwerpunkt Breitband erschienen. Hier können Sie ein Exemplar bestellen oder die Zeitschrift abonnieren.
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