Sonntag, 13. September 2026

GewerbewesenPapierlos ins neue Jahr

[19.01.2017] Für den Bereich der Gewerbeanzeigen beginnt das neue Jahr papierlos. Pünktlich zum 1. Januar 2017 hat auch das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) die XGewerbeverordnung (GewAnzV) umgesetzt.

Mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV) vom Juli 2014 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, einen einheitlichen IT-Standard für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an die empfangsberechtigten Stellen verbindlich festzulegen. Nach einer Übergangszeit ist die digitale Übermittlung seit Anfang dieses Jahres verpflichtend. Auch das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) hat die XGewerbeverordnung nach eigenen Angaben pünktlich zum 1. Januar 2017 umgesetzt. Zeitgleich seien das Hauptzollamt Bielefeld und die zuständigen Registergerichte bei den Amtsgerichten auf den Standard XGewerbe umgestellt worden und können Gewerbeanzeigen nun papierlos empfangen. Wie das krz weiter mitteilt, erfolgt die Übertragung der Daten an die eingerichteten Empfänger über die IRIS Server-Anwendung, einer Web-Komponente in Anbindung an das Fachverfahren migewa von Anbieter naviga. Hierzu wurden entsprechende Aufgaben und Job-Pläne auf IRIS eingerichtet. Die zeitgesteuerten Aufgaben erstellen ein XML-basiertes Datenaustauschformat (DatML/RAW). Für die Übertragung werden die Dateien automatisch geprüft, verschlüsselt und anschließend durch IRIS versendet. Im Fachverfahren selbst wurden die entsprechenden Empfänger als Adressat angelegt und die entsprechenden DVDV-Behördenschlüssel des jeweiligen Empfängers hinterlegt.



Stichwörter: Fachverfahren, Gewerbewesen


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