Rhein-Neckar-KreisMit paydirekt online bezahlen

Im Rhein-Neckar-Kreis sind Online-Bezahlungen jetzt auch via paydirekt möglich.
(Bildquelle: (c) paydirekt)
Als erste kommunale Gebietskörperschaft in Baden-Württemberg bietet der Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen der Lösung E-Payment.kiv das Verfahren paydirekt für die Online-Bezahlung von Konzertkarten und Ordnungswidrigkeiten an. paydirekt besitzt laut eigenen Angaben mit über 1.400 teilnehmenden deutschen Banken und Sparkassen bankenseitig eine fast vollständige Marktabdeckung. Wie die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) meldet, können die Bürger nach kostenloser Registrierung über ihr Online-Banking-Girokonto mit paydirekt bezahlen. Die Abwicklung sei einfach und mit wenigen Klicks erledigt. Mit der Eingliederung des Online-Services paydirekt stehen nun im Rhein-Neckar-Kreis die Verfahren PayPal, Kreditkarte und giropay zur Verfügung. Standardmäßig können Bürger mit giropay und Kreditkarte in den Online-Diensten bezahlen. Mit wenigen Mausklicks lässt sich auf diese Weise eine Personenstandsurkunde bestellen oder ein Express-Sperrmülltermin beantragen, meldet die KIVBF.
Die elektronische Bezahlplattform E-Payment.kiv lässt sich in die unterschiedlichsten IT-Fachverfahren einbinden. Neben der owi21-Online-Anhörung sind dies auf der Ebene der Gemeinde- oder Landkreisverwaltung beispielsweise die internetbasierte Kfz-Außerbetriebsetzung, die Bestellung einer Feinstaubplakette, die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder die Bestellung eines aktuellen Mietspiegels, informiert die KIVBF. Zur Anbindung der Fachverfahren stellt die KIVBF eine Webservice-Schnittstelle zur Verfügung.
Mit PayPal wurde im Februar 2017 das derzeit am stärksten beanspruchte Bezahlverfahren auf der E-Payment.kiv-Plattform aktiviert. Seit September 2017 ermöglicht E-Payment.kiv die Bezahlung mit paydirekt. Die Städte Lörrach, Konstanz und Ettlingen seien nahezu gleichauf mit dem Rhein-Neckar-Kreis und haben ebenfalls paydirekt als Bezahlmöglichkeit in der Lösung dvv.Ordnungswidrigkeiten Online-Anhörung ergänzt.
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