BremenEntwurf für EGovG beschlossen

Den Entwurf für ein E-Government-Gesetz hat der Bremer Senat beschlossen.
Der Bremer Senat hat jetzt den Entwurf für ein E-Government-Gesetz (EGovG) beschlossen. Wie der Senat berichtet, soll es den rechtlichen Rahmen für die flächendeckende Einführung des E-Government bilden. „Der flächendeckende Einsatz elektronischer Abläufe im Verwaltungshandeln ist eine Daueraufgabe“, sagt Bürgermeisterin Karoline Linnert. „Wir wollen die Digitalisierung beschleunigen und haben dafür im Haushalt 2018/2019 pro Jahr 15 Millionen Euro Verstärkungsmittel eingeplant. Gut investiertes Geld – denn diese Investitionen zahlen sich aus – durch besseren Service und effizientere Arbeitsabläufe.“ Zu den zentralen Punkten des Gesetzes zählt laut Senatsangaben die Verwendung von E-Rechnungsverfahren, die für Unternehmen nach einer Übergangsphase vorgeschrieben werden. Auf Dauer Papierrechnungen und elektronisch normierte Verfahren parallel anzubieten, führe zu Kostensteigerungen und erhöhe den Arbeitsaufwand sowohl in der Verwaltung als auch bei den Unternehmen. Bis zum 1. Januar 2022 sei außerdem flächendeckend die E-Akte einzuführen. Aber auch eine schrittweise Umsetzung der Barrierefreiheit bei allen E-Government-Verfahren sieht der Gesetzentwurf vor. Das Ziel der Barrierefreiheit sei bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen. Der Senat ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die erzielten Fortschritte vorzulegen, womit das Bremer Gesetz über das Bundesgesetz hinausgeht. Ferner schreibt das Gesetz allen Behörden vor, zusätzlich zu den schon bekannten elektronischen Kommunikationswegen, eine verschlüsselte Kommunikationsmöglichkeit anzubieten. Die Senatorin für Finanzen plane, dafür möglichst viele verschiedene Standards zu unterstützen.
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