Dienstag, 23. Dezember 2025

Breitband-KonsultationEntgeltmaßstäbe für Mitnutzung und -verlegung

[12.02.2018] Eine Konsultation zu Entgeltmaßstäben für die Mitnutzung und -verlegung beim Breitband-Ausbau startet die Bundesnetzagentur. Bis zum 9. April können die Marktteilnehmer Stellung nehmen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) konsultiert jetzt einen Entwurf zu Entgeltmaßstäben für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze auf Grundlage des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) (wir berichteten). Die Diskussion mit den Marktteilnehmern soll laut BNetzA frühzeitig Planungssicherheit schaffen und die Bedingungen für die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen zur Verlegung von Glasfaserkabeln klären. „Die Entgeltmaßstäbe sollen so angewendet werden, dass vorhandene Synergien umfassend genutzt werden und die Anreize zur Erstinvestition vollständig erhalten bleiben“, sagt BNetzA-Präsident Jochen Homann. „Geschäftsmodelle von Telekommunikationsunternehmen oder kommunalen Trägern, die bereits in den Breitband-Ausbau investieren, dürfen nicht beeinträchtigt werden.“ Laut dem im Jahr 2016 verabschiedeten DigiNetzG sollen Versorgungsnetze für Energie und Abwasser ebenso wie Infrastrukturen von Straßen, Schienen- und Wasserwegen für den Breitband-Ausbau mitgenutzt werden. Direkt in ihrer Geschäftstätigkeit betroffen seien davon Telekommunikationsnetzbetreiber, da in vielen Fällen ein wettbewerbliches Verhältnis zwischen verpflichtetem und nachfragendem Telekommunikationsnetzbetreiber bestehe. In dieser Hinsicht stelle die Konsultation vor allem dar, wie Entgeltmaßstäbe so angewendet werden können, dass die Anreize zur Erstinvestition für die Unternehmen trotz vorhandener Zugangs- und Koordinierungsverpflichtungen erhalten bleiben. Wie die BNetzA weiter mitteilt, soll die Konsultation als Startpunkt einer Diskussion mit Marktteilnehmern dienen und zunächst das gemeinsame Verständnis der ökonomischen Zusammenhänge bei der Bestimmung fairer, angemessener und diskriminierungsfreier Entgelte nach dem DigiNetzG befördern. Ziel sei es, auf Basis der im Dokument dargelegten ökonomischen Prinzipien freiwillige Verhandlungen über Mitnutzung oder -verlegung zwischen beteiligten Marktakteuren zu erleichtern und notwendige Entgeltentscheidungen der nationalen Streitbeilegungsstelle in transparenter Weise zu unterstützen. Als zentrale Informations- und nationale Streitbeilegungsstelle informiere die BNetzA Netzbetreiber über vorhandene Infrastrukturen und sorge für eine rasche Schlichtung von Streitfragen. Die Bundesnetzagentur fordert alle Marktteilnehmer dazu auf, zum jetzt veröffentlichten Konsultationsdokument sowie den darin enthaltenen Fragen bis zum 9. April 2018 Stellung zu nehmen.






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