Mittwoch, 17. Juni 2026

NiedersachsenKorrekturen für G5-Standard

[12.10.2018] Für das bevorstehende 5G-Versteigerungsverfahren fordert der niedersächsische Digitalisierungsminister Bernd Althusmann Korrekturen der Versorgungsauflagen. Beispielsweise sollten sie Wasserstraßen und den Küstenraum abdecken und Gewerbegebiete berücksichtigen.

Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Bernd Althusmann, fordert Korrekturen beim bevorstehenden Verfahren zur Frequenzversteigerung für den Mobilfunkstandard 5G. „In der Vergangenheit haben die Frequenzversteigerungen zwar zu beachtlichen Einnahmen beim Staat, nicht aber zu ausreichenden Investitionen für eine bessere Mobilfunkversorgung geführt“, sagt der Minister. „Es ist der falsche Weg, im Koalitionsvertrag des Bundes die Einnahmen aus der Versteigerung bereits zu verplanen und als insgesamt erforderlichen Betrag eine Summe von zwölf Milliarden Euro zu nennen. So steht in der politischen Debatte von Anfang an der Versteigerungserlös im Vordergrund und nicht die Frage nach der bestmöglichen Mobilfunkversorgung für die Bürgerinnen und Bürger.“ Laut Althusmann haben die bisherigen Versteigerungsverfahren dazu beigetragen, dass die Telekommunikationsindustrie nicht in der Form investiert hat, wie es für eine angemessene Versorgung nötig gewesen wäre. Anfang 2019 sollen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) die neuen Frequenzen für das 5G-Netz versteigert werden.

Weiße Flecken zügig schließen

Althusmann fordert, in diesem Zusammenhang im bestehenden rechtlichen Rahmen und ohne Zeitverzögerung eine weitgehende Versorgung zu erreichen. „Mir geht es für Niedersachsen um maximale Versorgung, statt um maximale Erlöse. Gerade als Flächenland ist es unser Interesse, dass noch bestehende weiße LTE-Flecken zügig geschlossen und 5G möglichst schnell auch in der Fläche, in Haushalten, Gewerbegebieten und an Verkehrswegen genutzt werden kann. Die jetzt verfügbaren Frequenzen müssen dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.“ Niedersachsen setze bei dieser Thematik jedoch auch auf eigene Initiative. „Wir sind mit der Mobilfunkindustrie in ausgesprochen guten wie konstruktiven Gesprächen. Noch in diesem Jahr werden wir den gemeinsam verabredeten Niedersächsischen Mobilfunkpakt unterzeichnen.“ Die Verpflichtungen für Unternehmen, welche die Frequenzen ersteigern, legt die BNetzA laut dem niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in Versorgungsauflagen fest. Einen Entwurf derer liegt bereits vor. Eine Entscheidung darüber wird für November erwartet. Bis dahin sollten laut Althusmann noch Änderungen vorgenommen werden.

Auflagen ändern

„Aus niedersächsischer Sicht müssen auch Wasserstraßen und der Küstenraum von der Versorgungsauflage abgedeckt werden. Bisher werden Auflagen ausschließlich für Straßen- und Schienenwege vorgeschlagen. Was für die Straße und Schiene gilt, muss ebenso für die Wasserwege und den Küstenraum gelten. Auch dort brauchen wir eine schnelle Perspektive für eine Versorgung in 5G-Qualität.“ Der Minister spricht sich außerdem für eine Berücksichtigung der Gewerbegebiete aus: „5G muss auch dort verfügbar werden, wo Menschen arbeiten. Deshalb müssen auch die Gewerbegebiete Teil der Versorgungsauflagen werden.“ Man werde nicht alle Ziele des 5G-Ausbaus und der Schließung weißer Flecken mit dem Instrument der Versorgungsauflage in diesem Verfahren lösen können. Gegenüber dem jetzigen Entwurf der Bundesnetzagentur müsse es aber im weiteren Verfahrensablauf noch deutliche Verbesserungen geben, so Althusmann.





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