Donnerstag, 11. Juni 2026

DLT / BREKOZur Glasfaser- und Mobilfunkversorgung

[05.12.2018] Warum der Glasfaserausbau ebenso wie die Mobilfunkversorgung flächendeckend gefördert werden sollte, erläutern der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Deutsche Landkreistag (DLT) in einer gemeinsamen Erklärung.
BREKO und DLT sind sich hinsichtlich des Glasfaserausbaus und der flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland einig.

BREKO und DLT sind sich hinsichtlich des Glasfaserausbaus und der flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland einig.

v.l.: Norbert Westfal, Präsident des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO); Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags (DLT) und Landrat des Kreises Ostholstein

(Bildquelle: Deutscher Landkreistag (DLT))

Zum Glasfaserausbau und zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland haben jetzt Norbert Westfal, Präsident des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) und der Präsident des Deutschen Landkreistags (DLT), Landrat Reinhard Sager eine gemeinsame Erklärung vorgelegt. Flächendeckende, leistungsfähige Breitband-Infrastrukturen im Festnetz wie im Mobilfunkbereich seien unverzichtbare Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in den Landkreisen. Einzige zukunftsfähige Breitband-Technologie sei dabei die Glasfaser. Die Politik müsse daher den Fokus klar auf den Ausbau von Glasfaserleitungen bis mindestens in die Gebäude richten. Auch sollten Bund und Länder nur noch solche Vorhaben fördern, während kupferbasierte Übergangstechnologien auszuschließen seien. Die Förderung sollte außerdem auch künftig auf kommunal verantwortete Breitband-Projekte ausgerichtet sein. Eine Ausrichtung der Bundesförderung auf zentral geplante Breitband-Projekte sowie eine Zentralisierung des Fördermittel-Managements lehnen BREKO und DLT ab. In der Erklärung fordern sie darüber hinaus, dass der flächendeckende Ausbau in erster Linie eigenwirtschaftlich durch private und kommunale Unternehmen vorangetrieben werde. Wo in den ländlichen Räumen der Ausbau eigenwirtschaftlich nicht möglich sei, stehen der Bund und die Länder in der Verantwortung, ihn durch Förderprogramme zu unterstützen.

Novelle des DigiNetz-Gesetzes

Schnellstmöglich müsse das DigiNetz-Gesetz überarbeitet werden, so eine weitere Forderung der beiden Verbände. Derzeit werde das Gesetz vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen mitzuverlegen und damit einen Über- oder Doppelausbau zu erzeugen. Der Gesetzgeber müsse daher klar definieren, was unter „öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten“ zu verstehen ist. Diese liegen nach Auffassung von BREKO und DLT nur dann vor, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden. Dagegen dürften Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ebenso wie privatwirtschaftliche Unternehmen nicht von der Definition umfasst werden, wenn sie den Ausbau eigenwirtschaftlich – und damit ohne Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln – realisieren. Beim Überbauschutz bedürfe es ebenfalls einer Anpassung. Hier müsse im Gesetz klargestellt werden, dass in einem bislang nicht mit Glasfaseranschlüssen versorgten Gebiet ein Überbauschutz zugunsten des Erstausbauers bestehe.

Flächendeckende Mobilfunkversorgung

Der flächendeckende Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude ist auch die unverzichtbare infrastrukturelle Grundlage für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung, argumentieren Westfal und Sager weiter. BREKO und DLT seien sich deshalb einig, dass die Versorgung in Deutschland nicht auf die bewohnten Gebiete und die wichtigsten Verkehrstrassen beschränkt sein darf. Noch bestehende Lücken im 4G-Netz müssten möglichst schnell geschlossen werden. Ferner sei sicherzustellen, dass der in den kommenden Jahren beginnende Aufbau des 5G-Netzes von vornherein auf eine echte, nicht auf die bewohnten Gebiete und Verkehrstrassen beschränkte, Flächendeckung ausgerichtet werde. Sollte das Instrument von Versorgungsauflagen nicht ausreichen, um dieses Ziel zu erreichen, müsse über Alternativen nachgedacht werden. Der DLT habe bereits einen Vorschlag für ein neuartiges Vergabeverfahren vorgelegt. In diesem werde der Zugang zu den Frequenzen von der Bereitschaft abhängig gemacht, vorrangig die wirtschaftlich nur schwer zu versorgenden Räume zu erschließen. Auch sollte in diesen Gebieten nur ein Unternehmen ein Netz errichten, das allen Anbietern zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht. In jedem Fall sollte es bei der Vergabe von Funkfrequenzen nicht um möglichst hohe Versteigerungserlöse gehen, sondern die flächendeckende Versorgung auch der ländlichen Räume im Vordergrund stehen, fordern DLT und BREKO weiter.





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