AKDBStandards wichtiger als Labore

Für die AKDB ist die Kommunale ein Heimspiel und bietet die Gelegenheit für eine Leistungsschau.
(Bildquelle: K21 media AG)
Alle zwei Jahre öffnet in Nürnberg die Kommunale ihre Tore. In diesem Jahr feierte Deutschlands größte Fachmesse für Kommunalbedarf 20-jähriges Jubiläum und ging vergangene Woche mit einem Ausstellerrekord und einem Besucheranstieg zu Ende (wir berichteten). Für die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ist die Messe in der Frankenmetropole ein Heimspiel und bietet die Gelegenheit für eine Leistungsschau. Auf einem der größten Stände in den Nürnberger Messehallen zeigte der IT-Dienstleister seine kommunalen Fachverfahren, Software-Lösungen und Outsourcing-Angebote.
Online-Dienste-Paket für das OZG
In diesem Jahr registrierte die AKDB an ihrem Stand auch vermehrtes Interesse an Beratungsleistungen zur Digitalisierung und am Onlinezugangsgesetz (OZG). Kein Wunder: Der Freistaat Bayern hat das Förderprogramm Digitales Rathaus aufgelegt und unterstützt die Kommunen beim Aufbau von Online-Diensten mit bis zu 20.000 Euro (wir berichteten). Die AKDB wiederum hat ein förderfähiges Online-Dienste-Paket für die Umsetzung der OZG-Vorgaben geschnürt. Nach Angaben des IT-Dienstleisters sind darin Basisdienste wie Meldewesen und Services mit hohem Kundennutzen integriert, etwa die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung oder die internetbasierte Kfz-Zulassung.
Rudolf Schleyer, Vorstandsvorsitzender der AKDB, erklärte: „E-Government-Dienste werden in der Breite nur dann angenommen, wenn sich bei ihrer Nutzung spürbare Vorteile ergeben. Und offensichtlich gibt es die: So wurden im Bürgerservice-Portal der AKDB in den letzten zwölf Monaten 1,3 Millionen Online-Vorgänge erfolgreich abgewickelt. Das sind 75 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.“
Bedeutung des OZG nicht erkannt
Bei einem Pressegespräch im Rahmen der Kommunale sagte Schleyer allerdings auch, die Bedeutung des Onlinezugangsgesetzes hätten noch nicht alle Kommunen erkannt. Es gebe sogar die Auffassung, das Bundesgesetz gelte aufgrund des Aufgabenübertragungsverbots des Grundgesetzes nicht für die kommunale Ebene. Nicht zuletzt weil im März kommenden Jahres Kommunalwahlen in Bayern anstehen, sollten sich die Städte und Gemeinden aber jetzt um die Umsetzung der Vorgaben des OZG kümmern, so Schleyer. Schließlich gehe es auch um Standortvorteile und darum, die eigene Gemeinde zukunftssicher aufzustellen. Da es sich nur um ein Zugangsgesetz handle, lautet für Schleyer die zentrale Frage, was die Kommunen mit den Daten anstellen. Diese müssten medienbruchfrei weiterverarbeitet werden und die Bescheide auch digital an Bürger und Unternehmen gehen. Mit ihrem modularen Online-Dienste-Paket biete die AKDB gerade auch kleineren Gemeinden die Möglichkeit einer Digitalisierung ihrer Dienste vom Eingang bis zum Ausgang. Schleyer wies darauf hin, dass in den individuellen Bundles zudem die Wartung und Pflege der Services für vier Jahre kostenlos enthalten sei.
Schnittstellen sind entscheidend
Was die Aktivitäten bei der Umsetzung des OZG betrifft, äußerte sich Schleyer vor den Pressevertretern kritisch. Es sei ein Fehler gewesen, dass die kommunalen IT-Dienstleister nicht an den Digitalisierungslaboren (wir berichteten) beteiligt worden seien. Dies habe teilweise zu absurden Ergebnissen geführt, die in der kommunalen Praxis software-technisch nicht umsetzbar seien. Erst jetzt finde hier ein Umdenken statt. Zudem initiiere der Freistaat Bayern nun eigene Digitalisierungslabore, an denen die AKDB beteiligt sei. Wichtig für den Erfolg des OZG wäre es nach Auffassung von Rudolf Schleyer, alle Online-Dienste der verschiedenen Hersteller zu verknüpfen. „Wir brauchen eine bessere Standardisierung der Schnittstellen und eine bundesweite Interoperabilität der verschiedenen Nutzerkonten“, sagte der AKDB-Chef.
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