VitakoPositionspapier zum FIM
Das Föderale Informationsmanagement (FIM) soll nach dem Baukastenprinzip standardisierte Informationen für Verwaltungsleistungen wie Antrags-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren liefern und so die Basis für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bilden. Behörden aller Verwaltungsebenen sollen die im FIM hinterlegten Informationen direkt nutzen können.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister, Vitako, hat in ihrer Facharbeitsgruppe E-Government ein Positionspapier zum FIM erarbeitet und jetzt publiziert. Das Papier fasst die Anforderungen an das FIM zusammen, die nach Einschätzung des Verbands in Zukunft im E-Government berücksichtigt werden sollten. Das FIM sollte die Grundlage für die standardisierte Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen sein, so Vitako. Alle Behörden, Fachverfahrenshersteller und IT-Dienstleister sollen sich auf diese Informationen beziehen können. Somit könne der Aufwand bei der Umsetzung von OZG-Leistungen erheblich sinken, denn Länder und Kommunen seien in der Lage, auf qualitätsgeprüfte Vorarbeiten nächsthöherer Verwaltungsebenen zurückzugreifen.
Schnittstellen und Standards
Davon unabhängig sei es eine zwingende Voraussetzung für die Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen, dass Schnittstellen sowohl zu den Fachverfahren als auch zu den Basisdiensten wie etwa dem Nutzerkonto bestehen, betont Vitako. Eine zentrale Rolle spielten hier die existierenden XÖV-Standards. Vitako und der Deutsche Landkreistag (DLT) haben dazu bereits im August 2020 ein gesondertes Papier zur Konzeption und Umsetzung einer föderalen Digitalisierungsarchitektur veröffentlicht, in dem dieser Punkt berücksichtigt wird (wir berichteten).
Die Standardisierung von OZG-Leistungen durch die Nutzung von FIM begrüßt Vitako. Um die Verwaltungsdigitalisierung und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes voranzubringen, sei es jedoch notwendig, dieses Instrument weiterzuentwickeln: FIM könnte in Zukunft die führende Methodik bei der Definition von Standardprozessen sein und dabei herstellerunabhängig eine tatsächliche Nachnutzung im Rahmen des Anforderungsmanagements ermöglichen, schlägt Vitako vor. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft formuliert in dem Papier dazu auch konkrete Anforderungen.
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