Samstag, 20. Dezember 2025

Landkreis HarburgLand fördert Breitbandausbau

[09.02.2022] Das Land Niedersachsen fördert den Breitbandausbau im Landkreis Harburg mit einer Summe von sieben Millionen Euro. Einen entsprechenden Zuwendungsbescheid hat der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) jetzt überreicht.
Der Landkreis Harburg hat jetzt vom Land Niedersachsen einen Förderbescheid von sieben Millionen für den Breitbandausbau erhalten.

Der Landkreis Harburg hat jetzt vom Land Niedersachsen einen Förderbescheid von sieben Millionen für den Breitbandausbau erhalten.

v.l.: Kai Uffelmann, Erster Kreisrat und Chief Digital Officer (CDO); Ana Cristina Bröcking, Leiterin der Stabsstelle Digitale Infrastruktur; Rainer Rempe, Landrat Harburg; Bernd Althusmann, Wirtschaftsminister Niedersachsen; Heiner Schönecke und André Bo

(Bildquelle: Landkreis Harburg)

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) hat jetzt dem Harburger Landrat Rainer Rempe (CDU) einen Zuwendungsbescheid überreicht, mit dem das Land den Breitbandausbau im Landkreis Harburg mit sieben Millionen Euro fördern will. Wie der Landkreis Harburg bekannt gibt, stammt das Geld aus den Mitteln der Digitalen Dividende II. Das seien die Mittel aus der Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband und aus dem Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen sowie für Digitalisierungsmaßnahmen. Damit würden die unterversorgten Gebiete, die so genannten weißen Flecken, mit schnellem Internet mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) versorgt. Der Ausbau sei bereits in vollem Gange. „Die Zuwendung ist eine wichtige Unterstützung auf dem Weg in die digitale Zukunft gerade im ländlichen Raum“, sagt Landrat Rainer Rempe zur Förderung. „Digitalisierung hat längst den gesamten Alltag und alle Lebensbereiche erfasst. Im Landkreis Harburg wollen wir den digitalen Wandel aktiv gestalten. Schnelles Internet für alle Haushalte, aber auch für Unternehmen ist dafür eine wichtige Voraussetzung.“ Rechtslage überlasst Ausbau dem freien Markt Angaben des Landkreises Harburg zufolge überlässt die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland den Netzausbau grundsätzlich dem freien Markt der privaten Telekommunikationsunternehmen. Landkreis und Kommunen könnten nur dort aktiv werden und weiße Flecken mit Hochgeschwindigkeitsinternet versorgen, wo Telekommunikationsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen kein Interesse haben. Das Breitbandprojekt des Landkreises und 25 seiner Gemeinden werde rund 7.000 private und gewerbliche Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie sämtliche kreiseigene Schulen und optional auch alle anderen Schulen im Landkreis mit Breitband-Internet mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 50 MBit/s versorgen. Das fertige Netz verpachte der Landkreis anschließend der EWE TEL. Der Landkreis und die Gemeinden investierten bei einer Bundes- und Landesförderung von rund 50 Prozent etwa 33 Millionen Euro in den Bau des passiven Hochgeschwindigkeitsnetzes mit Leerrohren, Glasfaserkabeln und Netzverteilern. Dabei würden unter anderem allein rund 580 Kilometer Glasfaser verlegt. Die Ausbaumaßnahmen würden im gesamten Kreis vorgenommen. Seit Beginn der Tiefbauarbeiten Mitte Oktober 2021 seien bereits 221 Hausanschlüsse in den Bereichen Appel, Drestedt, Gödensdorf, Hollenstedt, Salzhausen und Wenzendorf für den Glasfaseranschluss vorbereitet worden, 9.686 Meter Mikrorohrverbände und 3.022 Meter Glasfaser seien verlegt worden. Für die weiteren Ausbaugebiete würden im Februar 2022 die Hausanschlüsse in Hollenstedt, Neu Wulmstorf und Hanstedt durchgeführt. Weitere Gebiete Aber auch die anderen Gebiete sollten schnell an die Reihe kommen. Die Arbeiten sollten insgesamt im zweiten Quartal 2023 bau- und netztechnisch abgeschlossen werden, die Aktivierung durch die EWE solle spätestens bis zum zweiten Quartal 2024 erfolgen. Die einzelnen Kopplungspunkte, von denen es durchaus mehrere in einer Gemeinde geben kann, würden nach Möglichkeit aber in Teilen abgenommen und an den Netzpächter EWE Tel übergeben, der dann die weiteren Schritte vornehme, um das Netz aktiv zu schalten. Dadurch solle die Flexibilität erhöht werden, um in Teilschritten und schneller vom neuen digitalen Angebot Gebrauch machen zu können Voraussetzung für einen geförderten Glasfaseranschluss sei zum einen, dass die Immobilie sich zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens in einem unterversorgten Gebiet mit einer Download-Geschwindigkeit kleiner als 30 Mbit/s befinden muss. Zum anderen müsse dem Landkreis Harburg ein unterschriebener Nutzungsvertrag des Grundstückseigentümers vorliegen. Die bauausführende Firma kontaktiere mit Wurfschreiben die Anwohner etwa eine Woche vorher über die Baumaßnahme. Danach würde ein Termin zur Erstbegehung abgestimmt und beispielsweise festgelegt, wo die Verlegung im Garten erfolgt beziehungsweise in welchem Raum der Anschluss gesetzt werden soll. In einem weiteren Schritt erfolge dann die eigentliche Baumaßnahme. Mit einem 10-Millimeter-Leerrohr versorgt Zunächst würden die Häuser, die in dem geförderten Ausbaugebiet liegen und deren Haus- und Grundstückseigentümer einen Nutzungsvertrag unterschrieben an den Landkreis Harburg verschickt haben, mit einem 10-Millimeter-Leerrohr versorgt. Anschließend erfolge die Verlegung der Rohrverbände in den Gehwegen und Straßen sowie das Aufstellen der benötigten Netzverteilsysteme. Zum Schluss würden die Glasfaserkabel von dem Netzverteiler, der sich in der Regel an der Straße befindet, bis in das anzuschließende Haus eingeblasen und mit einem Hausübergabepunkt abgeschlossen. Um die notwendige interne Hausverkabelung kümmere sich der Eigentümer. Nach der Glasfaserinstallation erfolge die notwendige Qualitätsprüfung der Glasfaser. Das gesamte Bauprojekt werde fortlaufend optimiert, die Straßen im Ausbaugebiet stehen fest, es können aber einzelne Gebäude entfallen und hinzukommen.





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