Montag, 16. März 2026

OZGLänder fordern nachhaltige Mittelplanung

[07.11.2022] Die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein haben den Bund aufgefordert, noch nicht abgerufene Konjunkturpaketmittel auch 2023 zur Verfügung zu stellen, damit laufende OZG-Projekte abgeschlossen werden können.

Bis Ende dieses Jahres sollen laut OZG Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene online verfügbar sein. Der Bund hatte für drei Jahre rund 1,5 Milliarden Euro aus Konjunkturmitteln zur Verfügung gestellt, damit Bund und Länder Verwaltungsleistungen gemeinsam nach dem EfA-Prinzip noch weiter digitalisieren können. Diese Förderung endet 2022 – obwohl ein nicht unerheblicher Teil der Summe noch gar nicht abgerufen werden konnte. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2023 sieht nur noch rund 382 Millionen Euro für die weitere föderale Umsetzung vor. Vor der heißen Phase der Haushaltsberatungen im Bund forderten nun die Mitglieder des IT-Planungsrats aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein die Bundesregierung auf, auch 2023 hinreichende Mittel für die weitere föderale Umsetzung zur Verfügung zu stellen.

Basis für föderale Zusammenarbeit geschaffen

Der grundlegende Aufbau der technischen und kooperativen Infrastrukturen, rechtliche Aspekte und fehlende Ressourcen bei den IT-Dienstleistern hätten die Umsetzung der EfA-Leistungen erheblich erschwert, wodurch der Mittelabruf verzögert erfolgt sei, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der vier Länder.
Inzwischen seien aber länderübergreifende Strukturen geschaffen und viele rechtliche Hürden beseitigt worden, sodass der Fertigstellung vieler EfA-Leistungen im kommenden Jahr nichts im Wege stehe. „Wir haben eine neue Qualität der Zusammenarbeit von Bund und Ländern erreicht, mit der wir effizient und wirtschaftlich, vor allem aber nachhaltig Verfahren entwickeln und betreiben können“, so die Einschätzung der Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder im IT-Planungsrat. Dafür sei allerdings eine weitere Finanzierung durch den Bund unabdingbar. Daher fordern die Länder, dass der Bund im Jahr 2023 die zugesagten Mittel in Höhe der im Jahr 2022 nicht genutzten Liquidität bereitstellt. Ansonsten könnten viele EfA-Projekte nicht fertig umgesetzt werden.

Finanzierung auch für Betrieb von EfA-Leistungen

Auch der IT-Planungsrat hat den Bund aufgefordert, zusätzlich das erste Betriebsjahr der EfA-Projekte zu finanzieren, da die Länder hierfür keine Haushaltsmittel eingeplant hätten und nur so die flächendeckende Nutzung von EfA-Leistungen – gerade in kommunalen Verwaltungen – forciert werden könne. Eine Finanzierung des ersten Jahres durch den Bund verschaffe den Ländern die Möglichkeit, gemeinsam mit Bund und Kommunen dauerhafte Finanzierungsstrukturen für eine nachhaltige Verwaltungsdigitalisierung zu schaffen. Die Vertreterinnen und Vertreter der vier Länder forderten den Bund dringend auf, entlang der gemachten Zusagen verlässlich Mittel bereitzustellen, deren genaue Höhe zu benennen und die entsprechenden Verfahren verbindlich, transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren, heißt es in der Pressemitteilung. Sie weisen zudem darauf hin, dass der IT-Planungsrat in diesem Sinne den Bund bereits gebeten habe, die Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen in ein gemeinsames Digitalisierungsbudget einzubeziehen.





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