Dienstag, 24. Juni 2025

BremenSieben neue EfA-Dienste für Familien

[03.08.2023] Bremen hat weitere Verwaltungsleistungen aus dem OZG-Themenfeld Familie & Kind entwickelt. Interessierte Länder und Kommunen können diese über den Marktplatz für EfA-Leistungen beziehen.

Ehe, Unterhalt und Co.: Im Rahmen der OZG-Umsetzung digitalisiert Bremen Leistungen, die den Alltag von Familien und Behörden in ganz Deutschland vereinfachen sollen. Nun berichtet der Finanzsenator der Hansestadt, dass sieben neue Bremer Online-Dienste zur Nachnutzung auf dem digitalen Marktplatz für EfA-Leistungen zur Verfügung stehen. Über diese von der Genossenschaft govdigital aufgebaute Plattform können Länder und Kommunen zahlreiche digitale Verwaltungsleistungen beziehen, die andere Bundesländer nach dem Einer-für-Alle-Prinzip entwickelt haben (wir berichteten). Unterhaltsvorschuss Online (UVO) war der erste Online-Dienst, der dort aus Bremen verfügbar war (wir berichteten). Jetzt folgten weitere Familienleistungen: Adoption Digital, Pflegekinderwesen Digital, Beistandschaft Online, Kinderwunsch Online, Hilfen zur Erziehung Online, Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen sowie die Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung.

Informationsangebot für Nachnutzungsinteressierte

Das Land Bremen hat – neben dem Angebot auf dem EfA-Marktplatz – auch ein eigenes Informationsportal eingerichtet, auf dem an der Mitnutzung interessierte Länder und Kommunen detaillierte Informationen zu bereits umgesetzten Online-Diensten finden.
Die Vorteile der online angebotenen Verwaltungsdienste sind vielfältig: Paare, Eltern, Alleinerziehende und Kinder können Leistungen beantragen und erhalten, ohne sich auf den Weg zum Amt machen zu müssen. Familienleistungen betreffen viele Bürgerinnen und Bürger, auch die vulnerable Gruppe von Jugendlichen und Kindern. Deswegen sei es umso wichtiger, dass die Online-Dienste aus Bremen deutschlandweit bereitstehen und von allen genutzt werden können, sagt Bremens Finanzsenator Björn Fecker.
Doch auch für zuständige Behörden liegen die Vorteile auf der Hand: Die digitalisierten Dienste reduzieren die Termine vor Ort, sodass Antragstellende nur noch zu Beratungsgesprächen oder Beurkundungen in das zuständige Amt müssen. Zudem kommen die Daten elektronisch an, sodass ein aufwendiges Einscannen entfällt.





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