Sonntag, 15. Juni 2025

BayerneWA-Pilotphase abgeschlossen

[29.10.2024] Erfolgreich haben München, Nürnberg und Augsburg die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) für Bayern pilotiert. Das Verfahren wird nun flächendeckend im Freistaat eingeführt.
Draufsicht auf einen Laptop, den sich eine auf einem Sofa sitzende Person auf die Oberschenkel gestellt hat. Man sieht die Hände der Person, die etwas eintippt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung soll in Bayern flächendeckend möglich werden.

(Bildquelle: vadymvdrobot / 123rf.com)

Die Pilotphase der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) in München, Nürnberg und Augsburg ist erfolgreich abgeschlossen. Das teilt jetzt Bayerns Innenstaatssekretär Sandro Kirchner mit. Das elektronische Verfahren werde nun sukzessive flächendeckend im Freistaat eingeführt. „Mit der eWA können sich die Bürgerinnen und Bürger nach einem Umzug bequem und einfach online bei der Meldebehörde anmelden und auch ihren Personalausweis oder Reisepass aktualisieren“, erklärt Kirchner. Das Angebot digitalisiere erstmals den gesamten Ummeldungsprozess, ohne dass hierfür ein Gang zur Behörde notwendig sei. Es vereinfache nicht nur die Verwaltungsabläufe, sondern bringe auch eine erhebliche Zeitersparnis mit sich. Das habe das Pilotprojekt in den genannten Städten gezeigt. „Die Landeshauptstadt München verzeichnete dabei deutschlandweit die stärkste Nachfrage mit mehr als 1.400 volldigitalen Wohnsitzanmeldungen im September 2024.“

Wer von dem Angebot Gebrauch machen will, benötigt ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis, etwa über die BundID. Die Anmeldung könne dann bequem von zu Hause über das gemeinsame Onlineportal zur Wohnsitzanmeldung erledigt werden. „Die Daten werden durch moderne Sicherheitsstandards geschützt, um die Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten“, sagt Kirchner. Dies werde durch die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sichergestellt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt der Senatskanzlei Hamburg, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt wird. Zuletzt hat Berlin die eWA flächendeckend gestartet (wir berichteten).



Stichwörter: Fachverfahren, Bayern, eWA


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