Donnerstag, 28. Mai 2026

BerlinSchnelles Internet für alle Schulen

[13.04.2026] In Berlin verfügen alle öffentlichen Schulen nun über schnelles Internet. Möglich wurde das durch ein vom ITDZ koordiniertes landesweites Programm. Mit einer Reform des Schulgesetzes sichert der Senat die weitere digitale Schulentwicklung rechtlich stärker ab.
Klassenzimmer-Kulisse: Eine Frau mit langen Locken (Maria Borelli) beugt sich über den Schultisch von zwei Grundschülern, die vor einem Laptop sitzen.

ITDZ-Chefin Maria Borelli begutachtet den digitalen Unterricht an einer Berliner Schule.

(Bildquelle: ITDZ Berlin)

In Berlin wurde mit dem Landesprogramm Breitband- und WLAN-Ausbau der Berliner Schulen (BWAS) ein Großvorhaben erfolgreich zum Abschluss gebracht. Wie das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) meldet, verfügen nun alle öffentlichen Schulen der Stadt über schnelles Internet. Ziel des aktuell größten IT-Infrastrukturprojekts im Berliner Bildungsbereich war es, den Schulen eine stabile, sichere und leistungsfähige Netzanbindung bereitzustellen – vom Glasfaseranschluss über die Anbindung der Serverräume bis hin zu flächendeckendem WLAN in den Schulgebäuden.

Komplexe Abstimmung

Seit dem Programmstart im Sommer 2022 stand das BWAS vor der Herausforderung, tragfähige Abstimmungsstrukturen zu etablieren und die verschiedenen Akteure – die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die Bezirke und Schulen – zu koordinieren. Am Ende habe die kooperative Zusammenarbeit der Beteiligten maßgeblich dazu beigetragen, die komplexen Ausbauvorhaben effizient umzusetzen und Verzögerungen zu minimieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und etablierten Strukturen böten auch eine Orientierung für zukünftige landesweite Projekte, betont das ITDZ.

Rechtssicherheit für die Digitalisierung des Schulwesens

Dazu wird bald möglicherweise schon Gelegenheit sein: Der Berliner Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, eine umfassende Novelle des Berliner Schulgesetzes beschlossen, um rechtliche Grundlagen für die datengestützte Schulentwicklung zu schaffen. Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer rechtsverbindlichen Basis für die systematische Erhebung und Nutzung von Lernstandsdaten. Lernfortschritte können künftig verlässlicher analysiert, Förderbedarfe früher erkannt und die Wirksamkeit pädagogischer Maßnahmen überprüft werden.

Für die fortschreitende Digitalisierung von Schulen und Schulverwaltung schafft der Gesetzentwurf ebenfalls einen klaren Rahmen, etwa mit Regelungen zu zentral bereitgestellten IT-Systemen sowie zum Einsatz von Verfahren der Künstlichen Intelligenz. Ergänzend werden datenschutzrechtliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geschaffen, um Maßnahmen gegen Schuldistanz gezielter zu unterstützen.



Stichwörter: Schul-IT, Berlin


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