Kommunale SpitzenverbändeDigitalpakt 2.0 mit verschobenem Start?

Die Digitalisierung der Schulen ist eine Daueraufgabe - doch nun droht die Förderlücke zu wachsen.
(Bildquelle: Jacek Kita/123rf.com)
Im Dezember 2025 hatten Bund und Länder eine politische Einigung zum Nachfolgeprogramm für den DigitalPakt Schule aus der Zeit der Coronapandemie erzielt (wir berichteten). Die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern sah bisher vor, dass dieser sogenannte Digitalpakt 2.0 rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt. Das hatten die Kommunen auch ausdrücklich begrüßt. Jetzt hat der Bund das Startdatum offenbar ohne vorherige Rücksprache mit den Kommunen auf den 1. Januar 2026 verlegt. Dies berichten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsamen Meldung – und kritisieren dieses Vorgehen.
Anschaffungen erfolgten teilweise schon 2025
Im Vertrauen auf die Aussagen von Bund und Ländern hätten viele Städte, Landkreise und Gemeinden bereits im Jahr 2025 Geld für die weitere Digitalisierung der Schulen ausgegeben, so die Verbände. Mit der Verschiebung des Starttermins für den Digitalpakt auf 2026 könnten diese auf den Kosten für die Anschaffung von digitalen Geräten und IT-Infrastruktur sitzen bleiben. „Das wäre angesichts der prekären Lage der kommunalen Haushalte ein weiterer Schlag und auch für das Verhältnis von Kommunen, Ländern und Bund ein schlechtes Signal. Das Bundesbildungsministerium hatte den Kommunen bisher zugesichert, dass auch für 2025 rückwirkend Gelder beantragt werden können und dies auch öffentlich kommuniziert“, so die Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt (Deutscher Städtetag), Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und André Berghegger (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Wir erwarten, dass es beim rückwirkenden Start des Digitalpakts 2.0 zum 1. Januar 2025 bleibt. Alles andere wäre ein gravierender Verstoß gegen den Vertrauensschutz.“
Die Förderlücke wächst
Problematisch ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände auch, dass die Förderlücke zwischen dem ersten und dem zweiten Digitalpakt weiter wächst, wenn der Bund das neue Programm tatsächlich erst 2026 starten lässt. „Es war ohnehin ungünstig, dass es nach dem Auslaufen des ersten Digitalpakts ab Mai 2024 eine Förderlücke gab. Diese Lücke könnte jetzt auf mehr als anderthalb Jahre anwachsen“, so Schuchardt, Ruge und Berghegger. Wird der Starttermin für den Digitalpakt tatsächlich verschoben, ist die Ausstattung der Schulen noch stärker von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängig. Das dürfe – auch mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – nicht das Entwicklungsprinzip werden, mahnen die Verbände: „Es geht nicht an, dass die Kommunen nicht mit am Tisch sitzen, wenn Bund und Länder etwas verhandeln, was so weitreichende Auswirkungen auf uns hat.“
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