Donnerstag, 21. Mai 2026

BarrierefreiheitDigitale Teilhabe praktisch umsetzen

[21.05.2026] Öffentliche Stellen müssen digitale Angebote barrierefrei gestalten und dabei auch zentrale Informationen in Leichter Sprache bereitstellen. Das Würzburger Startup KLAO unterstützt Behörden und Kommunen dabei mit KI-Software und zertifizierten Prüfverfahren.
Ausschnitt einer Computertastatur, auf der eine Taste rot eingefärbt ist und die Aufschrift Leichte Sprache trägt.

Das Würzburger Start-up KLAO unterstützt Unternehmen und öffentliche Stellen bei der Umsetzung von Leichter Sprache.

(Bildquelle: kebox/stock.adobe.com)

Digitale Barrierefreiheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Welt. Dennoch stoßen viele Menschen im Internet weiterhin auf Barrieren. Der UI- und UX-Designer Tobias Roppelt erläutert, warum digitale Zugänglichkeit unverzichtbar ist und welche besondere Rolle Leichte Sprache dabei spielt. Roppelt arbeitet seit Jahren im Bereich digitale Barrierefreiheit und barrierefreies Webdesign. Ihm geht es um mehr als nur die technische Optimierung. „Digitale Barrierefreiheit bedeutet Selbstbestimmung und kann nur gewährleistet werden, wenn Websites richtig gebaut sind.“ Viele Menschen können Websites nur dann eigenständig nutzen, wenn sie barrierefrei gestaltet sind.

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, Websites, Apps und Inhalte so zu gestalten, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Behinderung oder technischen Kenntnissen diese eigenständig nutzen können. Barrierefreie Websites verfügen beispielsweise über Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und eine uneingeschränkte Tastaturnavigation. Zudem ermöglichen sie die Nutzung assistiver Technologien wie etwa Screenreadern, also von Software, die Bildschirmtexte und Benutzeroberflächen in Sprache oder Braille umwandelt. Außerdem muss ein digitales Angebot das sogenannte Zwei-Sinne-Prinzip umsetzen: Dabei werden Informationen über mehr als einen Sinn übermittelt, also beispielsweise etwa visuell und auditiv.

Klare Standards

Barrierefreies Webdesign orientiert sich an klaren Standards. Eine zentrale Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Version 2.1 beziehungsweise 2.2), die internationale Empfehlungen für digitale Barrierefreiheit festlegen. Diese basieren auf vier grundlegenden Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Ergänzend dazu stellt die EN 301 549 die maßgebliche europäische Norm für digitale Barrierefreiheit dar. Darüber hinaus hat sich das Name-Rolle-Wert-Prinzip als zentrales Konzept der barrierefreien Webentwicklung etabliert. Es stellt sicher, dass assistive Technologien wie Screenreader die Bedeutung und den Status von Bedienelementen für blinde oder sehbehinderte Menschen korrekt interpretieren und vermitteln können. Durch einen semantisch korrekten Code und die eindeutige Benennung interaktiver Elemente, wie beispielsweise Buttons oder Formulare, können Screenreader & Co. diese Elemente zuverlässig erkennen und korrekt ausgeben. Nur so wird eine selbstständige und barrierearme Nutzung digitaler Angebote gewährleistet. „Ohne sauberen Code nützen die besten Technologien nichts und aus digitalen Barrieren werden gesellschaftliche“, betont Tobias Roppelt.

Zeitmangel als Umsetzungshürde

Bei der aktuellen Umsetzung mangelt es nicht an technischen Möglichkeiten, sondern laut Roppelt viel mehr an Ressourcen wie Zeit, Personal oder Budget: „Viele Unternehmen wollen die Barrierefreiheit auf ihren Websites verbessern, aber sie haben keine Kapazitäten.“ Gleichzeitig steigt der Druck von außen. Gesetzliche Vorgaben werden strenger, öffentliche Stellen müssen barrierefrei werden und auch in der Politik sowie in den Medien rückt die Barrierefreiheit stärker in den Fokus. Für kommunale und behördliche Anwender ist digitale Barrierefreiheit keine freiwillige Aufgabe, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) müssen öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten und wesentliche Informationen auch in Leichter Sprache bereitstellen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden die Anforderungen an zugängliche digitale Angebote zusätzlich ausgeweitet.

Leichte Sprache als essenzieller Baustein

Eine weitere, gewichtige Rolle im Kontext der digitalen Barrierefreiheit spielt Leichte Sprache. Dabei handelt es sich um eine nach eindeutigen Regeln vereinfachte Form der deutschen Sprache. Die Chancen von Leichter Sprache im digitalen Raum liegen vor allem bei einer höheren Zugänglichkeit, durch eine eigenständige Nutzung digitaler Angebote für Menschen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Eine barrierefreie Webgestaltung sollte nicht nur die Seiteninhalte in Leichter Sprache präsentieren – auch eine eigene Navigationsstruktur, angepasste Buttons und Symbole, reduzierte Menüstrukturen sowie eine klare visuelle Orientierung gehören dazu.

Zusammenspiel aus Innovation und Inklusion

Tools, die Websites vollständig – in allen Aspekten – in Leichte Sprache übersetzen, gibt es derzeit nicht, sagt der Barrierefreiheits-Experte Tobias Roppelt. Allerdings können Unternehmen sich bei der Anpassung ihrer Websites Unterstützung holen, wie beispielsweise von KLAO. Das inklusive Start-up aus Würzburg hat eine KI-Software entwickelt, welche Kommunen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen dabei unterstützt, Texte effizient in zertifizierte, regelkonforme Leichte Sprache zu übersetzen, um geltendes Recht zu erfüllen und Barrieren abzubauen. Die Zertifizierung erfolgt durch die Einbindung von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Somit ist der Ansatz nicht nur technologisch, sondern auch sozial inklusiv: Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen und zertifizieren die Texte gemeinsam mit den Expertinnen und Experten. „Öffentliche Stellen sollten Barrierefreiheit ernster nehmen, denn sie ist notwendig. Menschen mit Behinderungen können nur dann voll am Gesellschafts- und auch am Arbeitsleben teilnehmen, wenn digitale Zugänglichkeit selbstverständlich ist“, betont Roppelt. Digitale Barrierefreiheit ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Extra, sondern ein Menschenrecht – und Grundlage einer inklusiven digitalen Welt.





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