E-Government-GesetzWeg frei für elektronische Verwaltung
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) ist heute (1. August) in Kraft getreten. Behördenangelegenheiten werden damit für Bürger und Wirtschaft einfacher, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann (wir berichteten). „Mit dem E-Government-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im E-Commerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen“, erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe. Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilt, sind nun konkret die Behörden aufgefordert, Bürgern und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit, elektronische Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten. Gleichzeitig haben die Bürger weitere Möglichkeiten, die eID-Funktion ihres neuen Personalausweises (nPA) zu nutzen. Über Web-Formulare der Behörden können sie ihre Identität nachweisen und sich so viele Wege- und Wartezeiten ersparen. So wird insbesondere die Effizienz der Verwaltung gefördert.
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[10.04.2025] Der neue DStGB-Zukunftsradar liegt vor. Die Studie belegt: Kommunen sehen eine besser abgestimmte föderale IT-Infrastruktur und eine gemeinsame Cybersicherheitsstrategie als zentrale Voraussetzungen für die weitere Verwaltungsdigitalisierung. mehr...
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[08.04.2025] Wie der Stand der Digitalisierung in der Kommunalverwaltung ist und welche Erwartungen die kommunalen IT-Dienstleister an die neue Bundesregierung haben, darüber sprachen wir mit Rudolf Schleyer, dem Vorstandsvorsitzenden der AKDB. mehr...
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Niedersachsen: Pakt für Kommunalinvestitionen
[25.03.2025] Die niedersächsische Landesregierung stellt den Kommunen 640 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2024 zur Verfügung. Mit dem neuen Kommunalinvestitionsprogramm sollen Städte, Gemeinden und Kreise gezielt entlastet werden – ohne Eigenanteil und mit flexibler Mittelverwendung. mehr...
D21-Digital-Index: Digitale Resilienz als Schlüssel
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