Samstag, 14. Februar 2026

E-Government-GesetzWeg frei für elektronische Verwaltung

[01.08.2013] Das E-Government-Gesetz ist in Kraft getreten. Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung soll damit erleichtert werden ebenso der Einsatz der eID-Funktion des neuen Personalausweises.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E-Government-Gesetz) ist heute (1. August) in Kraft getreten. Behördenangelegenheiten werden damit für Bürger und Wirtschaft einfacher, weil jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann (wir berichteten). „Mit dem E-Government-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im E-Commerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen“, erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe. Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilt, sind nun konkret die Behörden aufgefordert, Bürgern und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit, elektronische Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten. Gleichzeitig haben die Bürger weitere Möglichkeiten, die eID-Funktion ihres neuen Personalausweises (nPA) zu nutzen. Über Web-Formulare der Behörden können sie ihre Identität nachweisen und sich so viele Wege- und Wartezeiten ersparen. So wird insbesondere die Effizienz der Verwaltung gefördert.





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