Sonntag, 1. Juni 2025

Nationales WaffenregisterAb 2013 in Betrieb

[20.11.2012] Zwei Jahre früher als von der EU vorgeschrieben, nimmt das Nationale Waffenregister zum 1. Januar 2013 seinen Betrieb auf. Deutsche Sicherheits- und Waffenbehörden können dann auf einen gemeinsamen Daten-Pool zurückgreifen.

Das Nationale Waffenregister (NWR) nimmt zum 1. Januar 2013 seinen Betrieb auf. Wie das Bundesministerium des Innern (BMI) mitteilt, ermöglicht es das Register, die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Die örtlichen Waffenbehörden, die bislang untereinander nicht vernetzt waren, bleiben sachbearbeitende Stellen und seien für die Speicherung aktueller und richtiger Daten im Register verantwortlich. Somit können alle Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuellen Daten-Pool nutzen. „Deutschland ist damit einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die Anforderungen der EU-Richtlinie voll erfüllt“, sagt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Gemäß EU-Waffenrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Das Nationale Waffenregister hat laut BMI im Oktober 2012 den Probebetrieb in zehn Waffenbehörden erfolgreich absolviert, Ende Dezember soll die Erstdatenbefüllung abgeschlossen sein. In einer zweiten Entwicklungsstufe soll das NWR nachzeichnen, welche Stationen eine Waffe in ihrem Lebenszyklus durchlaufen hat. Schleswig-Holstein ist eigenen Angaben zufolge gut auf den Start des Nationalen Waffenregisters vorbereitet. Wie das Innenministerium des Landes mitteilt, werden bis Anfang kommenden Jahres alle Kreise und kreisfreien Städte die erforderlichen technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen geschaffen haben. Die Mitarbeiter der Waffenbehörden hätten an mehreren Informationsveranstaltungen teilgenommen.





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