DatenschutzAppell zum sorgsamen Umgang
Trotz der Sondersituation rund um das Coronavirus muss ein sorgsamer Umgang mit sensiblen Daten sichergestellt sein. Darauf weist jetzt Schleswig-Holsteins Landesbeauftragte für Datenschutz, Marit Hansen hin. Sie bezieht sich damit auf kurzfristig eingeführte neue Regelungen und Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2, die auch zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten führen. Datenschutzrechtliche Vorgaben stehen einem schnellen und umsichtigen Handeln zum Infektionsschutz nicht entgegen, so die Datenschutzbeauftragte. Maßgeblich sei wie immer im Datenschutzrecht, dass nur solche Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Die Zwecke und die konkrete Erforderlichkeit darzulegen, sei Aufgabe der zuständigen Gesundheitsämter und -behörden.
An erster Stelle stehe für Hansen nun, den Verpflichteten Hilfestellung zu geben, wie sich die neuen Datenverarbeitungspflichten datenschutzkonform umsetzen lassen. „Der sorgsame Umgang mit den personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden ist – wie immer – ein Muss. So müssen die Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt werden. Sie dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke, nämlich den Infektionsschutz, durch die hierzu Berechtigten verwendet werden. Nach der erforderlichen Aufbewahrungsdauer – das kann zum Beispiel ein Monat sein – müssen die Daten vernichtet oder gelöscht werden. Über die Datenverarbeitung und insbesondere über die Zwecke und die Dauer der Speicherung müssen die betroffenen Personen in verständlicher Form informiert werden.“
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) steht laut eigenen Angaben auf Anfrage auch Behörden zur Verfügung, die diese Maßnahmen anordnen und unterstütze sie dabei, die Anordnungen und konkreten Umsetzungen datenschutzgerecht auszugestalten. Überlegungen und Hinweise zu neuen Datenerhebungen und -verarbeitungen in der Corona-Krise finden sich auf der Website des ULD.
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